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Diskriminierung

Braucht nur die Türkei Religionsfreiheit?

Doch würde es auch religiöse Minderheiten in Deutschland freuen, wenn der Bundestagspräsident den Blick auch auf die Situation in Deutschland richten würde. Denn auch hier stellt eines der größten Probleme von religiösen Minderheiten die kollektive Religionsfreiheit dar.

Bundestagspräsident Norbert Lammert setzt sich in einem Schreiben an seinen türkischen Amtskollegen Mehmet Ali Şahin für die Religionsfreiheit der Christen in der Türkei ein. So heißt es in dem Schreiben: „Bestärkt durch die bemerkenswerten Worte von Ministerpräsident Erdogan, in Istanbul könne jede Kultur ihre eigene Identität finden, verbinde ich mit diesem Dank zugleich meine Hoffnung auf einen wachsenden Ehrgeiz der verantwortlichen türkischen Behörden, die freie christliche Religionsausübung in der Türkei zu schützen.“ Weiterhin appelliert er an Şahin, sich mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für das Recht der Kirchen, über die vorhandenen Gotteshäuser als eigenen Besitz zu verfügen und ihre Religion frei zu praktizieren einzusetzen.

Zweifellos sind dies berechtigte Forderungen. Kenner der Thematik wissen, dass es in der Türkei immer wieder an Aspekten der kollektiven Religionsfreiheit mangelt. Religionsfreiheit bedeutet nun einmal nicht nur die Freiheit zum individuellen Glauben und zur individuellen Praktizierung einer Religion. Gerade auch die Freiheit zu einer gemeinschaftlichen Praktizierung der Religion und der institutionellen Anerkennung stellt überhaupt oftmals die Grundlage für ein frei gelebte Religiösität dar. Und die Kritik an der Türkei in dieser Hinsicht ist trotz vieler Fortschritte der letzten Jahre noch immer berechtigt.

Doch würde es auch religiöse Minderheiten in Deutschland freuen, wenn der Bundestagspräsident den Blick auch auf die Situation in Deutschland richten würde. Denn auch hier stellt eines der größten Probleme von religiösen Minderheiten die kollektive Religionsfreiheit dar. Immer noch mangelt es an einer echten Akzeptanz von zum Beispiel muslimischen Religionsgemeinschaften, noch immer wird diesen die verfassungsrechtlich gebotene Stellung in vielerlei Hinsicht vorenthalten – nicht aus rechtlichen, sondern aus politischen Gründen.

Und immer häufiger erleben es Muslime in Deutschland, dass auch ihre individuelle Glaubensfreiheit zur Diskussion gestellt wird: Als praktizierende Muslimin im Lehramt, als Schüler im Schwimmunterricht, als gläubige Moscheegänger bei immer wiederkehrenden verdachtsunabhängigen Kontrollen vor Moscheen und schließlich als Spielball der Präventionslogik von Sicherheitsbehörden

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