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Diskriminierung

Europa-Rat kritisiert Schweizer Minarett-Verbot und allgemeine Burka-Verbote

Die Parlamentarische Versammlung des Europa-Rates lehnt einstimmig ein allgemeines Verbot für das Tragen der Burka ab. Es solle kein allgemeines Verbot für das Tragen der Burka und des Niqap oder anderer religiöser Kleidung geben, so die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE).

Die Parlamentarische Versammlung des Europa-Rates lehnt einstimmig ein allgemeines Verbot für das Tragen der Burka ab. Es solle kein allgemeines Verbot für das Tragen der Burka und des Niqap oder anderer religiöser Kleidung geben, so die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE). Auch das Minarett-Verbot der Schweizer wurde als “diskriminierend” kritisiert.

Rechtliche Beschränkungen „aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der Erfordernis der religiösen Neutralität bei öffentlichen oder beruflichen Funktionen von Einzelpersonen oder der Erfordernis der Sichtbarkeit des Gesichtes”, wurden jedoch in den Rahmen des Beschlusses explizit nicht aufgenommen.

Die Parlamentarier kritisierten einstimmig in dem Beschluss, dass die Verschleierung von Frauen oft als „ein Symbol der Unterwerfung von Frauen unter Männer” wahrgenommen wird, aber ein allgemeines Verbot den Frauen, „die dies wirklich und aus freiem Wunsch tun möchten“, das Recht zur Bedeckung ihres Gesichtes verweigern würde.

Die Parlamentarier sprachen sich aber auch für die Rechte der Frauen aus. So dürfe keine Frau von ihrer Gemeinschaft oder Familie gezwungen werden, religiöse Kleidung zu tragen. “Jede Handlung der Unterdrückung, des Zwangs oder der Gewalt stellt ein Verbrechen dar, das vom Gesetz betraft werden muss.” Europäische Regierungen sollten auch danach streben, muslimische Frauen sowie ihre Familien und Gemeinschaften über ihre Rechte aufzuklären und sie zu ermutigen, sich am öffentlichen Leben und am Berufsleben zu beteiligen. Auch an die Schweiz wandten sich die Parlamentarier. Die Versammlung forderte die Schweiz auf, so bald wie möglich das allgemeine Verbot des Baus von Minaretten zu widerrufen. Dies sei gegenüber Muslimen diskriminierend.

In der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) kommen Parlamentarier aus den 47 Mitgliedstaaten des Europarates zusammen. Die Versammlung verabschiedete am Mittwoch einen von Mogens Jensen (Dänemark, SOC) erstellten Bericht über Islam, Islamismus und Islamophobie.

Bericht: Hearing on Islam Islamism and Islamophobia in Europe

Quelle: Directorate of Communication – Parlamentarische Versammlung lehnt einstimmig ein allgemeines Verbot für das Tragen der Burka ab.

3 Antworten auf „Europa-Rat kritisiert Schweizer Minarett-Verbot und allgemeine Burka-Verbote“

Nun in der Verfassung Artikel 72 Absatz 3 steht der Bau von Minaretten ist verboten.Um dies zu wiederrufen braucht es eine Volksabstimmung,denn nur der Souverän (Volk) kann einen Verfassungsartikel wiederrufen.Ein Wiederuf wird nicht möglich sein! Unsere Regierung kann in dieser Sache nichts unternehmen,denn sie ist an den Volksentscheid gebunden!

Ob das noch etwas nützt? Das Minarett-Verbot in der Schweiz steht – Luises Kommentar zeigt ja, dass das so einfach nicht rückholbar ist. Nach Belgien und Frankreich macht ja nun auch Spanien wohl mit. Und wir alle wissen, das ist nur ein kleiner Teil des Problems – die meisten Verbote sind ja die nicht festgelegten, die aber trotzdem Muslime laufend diskriminieren.
Ich hatte das schon vor einiger Zeit so ausformuliert:
http://alienineurope.wordpress.com/2010/04/30/burkaverbot-offener-brief-an-meine-muslimischen-geschwister/
Aber allzu viele – für meinen Geschmack – laufen immer noch der Illusion der freundlich gewährten Integration ohne Aufgabe des Iman nach ….

PS: schöner blog – aber ich vermisse das MiGazin

das nützt nichts. Die Resolution des Europarats hat keinerlei Verbindlichkeit oder Rechtsfolge für die Schweiz. Habe bei der SVP nachgefragt! Der Präsident des Europäischengerichtshof erklärte in den Medien die rechtliche Problematik.Ein Rechtsmittel gegen eine Abstimmung kennt er nicht- zudem müsste vor einer Beschwerde am Gerichtshof der nationale Instanzenweg ausgeschöpft werden.Der existiert aber so nicht,da die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt.das Minarettverbot kann also einzig durch eine erneute Verfassungsänderung,die dies ermöglicht,aufgehoben werden. Es bräuchte also einen zweiten Volksentscheid. Es wurde tatsächlich Beschwerde bei unserem Bundesgericht eingereicht! SELBSTVERTÄNDLICH ging das Gericht nicht darauf ein,weil es dies nicht kann! Der Souverän (Volk) steht über dem Bundesgericht.

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