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Katholisch Kirchenverträge

Reichskonkordat – Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich

Am 20. Juli 1933 schlossen der Heilige Stuhl und das Deutsche Reich einen Staatskirchenvertrag, Reichskonkordat genannt, der das Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und der römisch-katholischen Kirche regelte. Das Reichskonkordat wird auch heute für die Bundesrepublik als gültig betrachtet, wobei die Länder nach dem Konkordatsurteil des BVerfG gegenüber dem vertraglich gebundenem Bund nicht zur Einhaltung des Konkordats verpflichtet sind.

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Evangelisch Kirchenverträge

Loccumer Vertrag – Vertrag des Landes Niedersachsen mit den Evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen

Anbei finden Sie den Loccumer Vertrag, den ersten umfassenden Vertrag zwischen dem Staat und einer Religionsgemeinschaft nach dem 2. Weltkrieg. Der Vertrag wurde am 19. März 1955 (Nds. GVBl. Sb. I S. 369) verabschiedet und stellte ein Vorbild für zahlreiche spätere Staatskirchenverträge dar.

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Islam im Alltag

Speisevorschriften im Islam

Die Speisevorschriften des Islams gehören zweifellos zu den Vorschriften, die den Alltag des Muslims bestimmen und begleiten. Dennoch ist das Wissen und die Kenntnis über diese in den nicht-muslimischen Gesellschaftskreisen sehr gering. Selbst vielen Muslimen, die sich zumeist an die Vorschriften halten, sind deren Hintergründe unbekannt. Dies führt dann zu Missverständnissen und Falschinterpretationen und leider auch zu Falschanwendungen. So ist die Zahl derer, die zwar wissen, dass das Schweinefleisch verboten, aber nicht jedes Rindfleisch erlaubt ist, nicht gering. Auf nicht-muslimischer Seite fehlt dann wiederum das Verständnis für die Notwendigkeit von Speisevorschriften überhaupt. Da die Gründe hinter diesen Vorschriften nicht bekannt sind, erscheinen Muslime dabei als eine Art Kuriosität.

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Islam Religionsgemeinschaft

Geschäftsordnung des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) in Deutschland hat sich am 28. März 2007 in Köln unter der Beteiligung der DITIB, des Islamrats, der VIKZ und des ZMD konstituiert. Der KRM hat sich bisher nur eine interne Geschäftsordnung gegeben, die hiermit dokumentiert werden soll.

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Islam Religionsgemeinschaft

Geschäftsordnung des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) in Deutschland hat sich am 28. März 2007 in Köln unter der Beteiligung der DITIB, des Islamrats, der VIKZ und des ZMD konstituiert. Der KRM hat sich bisher nur eine interne Geschäftsordnung gegeben, die hiermit dokumentiert werden soll.