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Diskriminierung Islam und Recht

Berliner Beschneidungsregelung geht fehl

Die Berliner “Zwischenlösung” zur Beschneidung von muslimischen und jüdischen Kindern geht definitiv fehl. Auch wenn sie gut gemeint sein dürfte, kann die Regelung Beschneidungen faktisch unmöglich machen. Danach soll von der strafrechtlichen Verfolgung von Beschneidung grundsätzlich abgesehen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Beide Elternteile bzw. die Sorgeberechtigten willigen schriftlich ein, nachdem sie ausführlich über die gesundheitlichen Risiken des Eingriffs aufgeklärt wurden.
  • Die Eltern weisen die religiöse Motivation und die religiöse Notwendigkeit der Beschneidung vor Religionsmündigkeit des Kindes nach (etwa zusammen mit der Einwilligungserklärung oder durch eine Bestätigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft).
  • Der Eingriff wird nach medizinisch fachgerechtem Standard vorgenommen. Dazu gehören insbesondere die Sterilität der Umgebung sowie der medizinischen Hilfsmittel, eine größtmögliche Schmerzfreiheit und eine blutstillende Versorgung. Nach jetzigem Stand kann den Eingriff nur ein approbierter Arzt oder eine approbierte Ärztin durchführen.1

Diese Zwischen”lösung” schafft jedoch eher Probleme, als dass sie welche löst:

Die geforderte elterliche Einwilligung war beim ärztlichen Eingriff bisher schon notwendig. Dies sollte für jeden durchführenden Arzt eine Selbstverständlichkeit sein.
Nicht verständlich ist, wieso Eltern die religiöse Verpflichtung der Beschneidung und ihre eigene religiöse Motivation darlegen müssen. Wieso sollen sie etwas erklären müssen, was schon offensichtlich ist. Zudem stellt sich bei dieser Erklärung die Frage,  wer denn darüber entscheidet, ob die gemachte Erklärung ausreichend ist oder nicht. Reicht eine einfache formlose Erklärung oder muss es schon eine theologisch-fundierte sein?

Problematisch ist auch die Forderung nach einer Bestätigung von der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Darf man dann sein Elternrecht und auch das Recht des eigenen Kindes in der eigenen Religion sozialisiert zu werden nur dann wahrnehmen, wenn eine Institution dafür eine Bescheinigung gibt? Was wenn diese Institution aufgrund des öffentlichen Drucks sich irgend wann nicht mehr traut, solch eine Bescheinigung auszugeben?

Und überhaupt, seit wann werden denn muslimische Religionsgemeinschaften von Politik und Verwaltung denn überhaupt als Religionsgemeinschaften akzeptiert. Wenn es schon an dieser Akzeptanz fehlt, woher soll der Muslim dann seine Bescheinigung herbekommen?

Nicht umsonst hagelt es Kritik von muslimischer wie jüdischer Seite.

  1. Berliner Rechtspraxis zum Umgang mit Umgang mit Beschneidungen – Justizsenator Berlin []

Eine Antwort auf „Berliner Beschneidungsregelung geht fehl“

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