Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass das Berliner “Neutralitätsgesetz” im Falle der Nicht-Einstellung einer Muslima mit Kopftuch verfassungskonform auszulegen ist. Das Verbot des Tragens eines sog. islamischen Kopftuchs könne nur im Fall einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität gelten. Eine solche konkrete Gefahr für diese Schutzgüter konnte das beklagte Land Berlin nicht […]
Kategorie: Entscheidungen
Das Bundesverfassungsgericht hat über eine Bremer Situation geurteilt, die Auswirkungen werden wohl aber auch Nordrhein-Westfalen erfassen. Die zweite Zeugen-Jehovas-Entscheidung des BVerfG wirft auch Fragen zum neuen Körperschaftsstatusgesetz in NRW auf.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat beschlossen, dass über zwei Verfassungsbeschwerden zum sog. Kopftuch-Verbot in nordrhein-westfälischen Schulen wegen Besorgnis der Befangenheit ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof zu entscheiden ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28.11.2012 (BVerwG 6 C 8.12) zur Bahá’í-Gemeinde in Deutschland dargelegt, dass der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht mit der Begründung abgelehnt werden kann, ihre Zahl der Mitglieder liege unter der Schwelle von einer Promille der Landesbevölkerung.
Mit Urteil vom 11. September 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 6 C 25.12) den Antrag eines muslimischen Mädchens vom koedukativen Schwimmunterricht abgelehnt. Das Urteil im Vorverfahren am Verwaltungsgerichtshof Hessen wird hier dokumentiert.
Verstößt der Inhalt einer schulischen Unterrichtsveranstaltung aus Sicht einzelner Schüler bzw. ihrer Eltern gegen für sie maßgebliche religiöse Vorgaben, so rechtfertigt dies im Regelfall keinen Anspruch auf Unterrichtsbefreiung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Muslimische Schülerinnen können regelmäßig keine Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht verlangen, wenn ihnen die Möglichkeit offensteht, hierbei einen sogenannten Burkini zu tragen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Die Eintragung „muslimisch“ beim Vater und auf Wunsch der Eltern gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 5 Halbsatz 2 PStG auch bei dem Kind lehnte der Standesbeamte ab, weil es sich beim Islam nicht um eine Religionsgemeinschaft mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts handele.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, den Trägerverein des Hindu-Tempels in Hamm-Uentrop als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg mit einem jetzt bekannt gegebenen Urteil vom 7. Juni 2013 entschieden.
Das Grundgesetz erlaubt die Errichtung theologischer Fakultäten an staatlichen Hochschulen im Rahmen von Recht und Pflicht des Staates, Bildung und Wissenschaft an den staatlichen Universitäten zu organisieren. Dabei muss der Staat das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft berücksichtigen, deren Theologie Gegenstand des Unterrichts ist.