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Islam Religionsgemeinschaft

Prof. Oebbecke: Das Religionsrecht muss sich dem Islam öffnen

Wer den Islam nicht ins bestehende Religionsrecht integriere, stelle das System als Ganzes aufs Spiel und komme bei dringenden politischen Problemen wie der Einführung islamischen Religionsunterrichts an Schulen und islamischer Theologie an Hochschulen nicht weiter.

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Islam Religionsgemeinschaft

Prof. Oebbecke: Das Religionsrecht muss sich dem Islam öffnen

Wer den Islam nicht ins bestehende Religionsrecht integriere, stelle das System als Ganzes aufs Spiel und komme bei dringenden politischen Problemen wie der Einführung islamischen Religionsunterrichts an Schulen und islamischer Theologie an Hochschulen nicht weiter.

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Islam Religionsgemeinschaft

Geschäftsordnung des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) in Deutschland hat sich am 28. März 2007 in Köln unter der Beteiligung der DITIB, des Islamrats, der VIKZ und des ZMD konstituiert. Der KRM hat sich bisher nur eine interne Geschäftsordnung gegeben, die hiermit dokumentiert werden soll.

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Islam Religionsgemeinschaft

Geschäftsordnung des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) in Deutschland hat sich am 28. März 2007 in Köln unter der Beteiligung der DITIB, des Islamrats, der VIKZ und des ZMD konstituiert. Der KRM hat sich bisher nur eine interne Geschäftsordnung gegeben, die hiermit dokumentiert werden soll.

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Islam

Bundesrat will das Schächten von Tieren erschweren – Bundesratsinitiative stellt muslimische Metzger vor unlösbare Beweisprobleme

Der Bundesrat will das betäubungslose Schlachten von Tieren künftig nur gestatten, wenn der Antragsteller ausdrücklich nachweist, dass es dafür zwingende Vorschriften der Religionsgemeinschaft gibt. Außerdem soll er nachweisen, dass dem zu schlachtenden Tier auf diese Art nicht mehr Schmerzen zugefügt wird, als bei der Schlachtung mit Betäubung. Der Bundesrat hat dazu einen Gesetzesentwurf zur Änderung […]

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Islam Politik

Die Mär von den nichtorganisierten Muslimen

Wie soll man sich plötzlich verhalten, wenn die Minderheit das einfordert, womit man sich bisher gerühmt hat, den Zuwanderern aber nicht unbedingt zugetraut hat: gesellschaftlicher Diskurs, Gleichberechtigung, Religionsfreiheit, Schutz vor Diskriminierung und Demokratie für alle. Schlagwörter die man sich selbst zwar auf die Fahnen schreibt, aber ungern aus dem Munde der Minderheit hört.

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Bildung&Erziehung Islam

Verwaltungsgericht Stuttgart weist Klage des Islamischen Sozialdienst- und Informationszentrum e.V. auf Genehmigung einer privaten islamischen Grundschule ab

Für die Entscheidung des Gerichts war maßgeblich, dass nach seiner Auffassung eine unzureichende Antragstellung vorlag und die Prägung der Schule durch das islamische „Bekenntnis“ bzw. die Gleichwertigkeit der Lernziele mit denen der öffentlichen Schulen nicht dargetan waren. Nach Art. 7 Abs. 5 des Grundgesetzes haben nur „die Erziehungsberechtigten“ das Recht, die Errichtung einer privaten Bekenntnis-Grundschule zu beantragen. Dahinter steht, dass der Verfassungsgeber der öffentlichen Grundschule als einem von jedem Kind zu durchlaufenden „melting-pot“ den Vorrang vor Privatschulen einräumt. Nur in engen Ausnahmefällen soll von dieser Regel abgewichen werden, nämlich, soweit dies im Falle des klagenden Vereins in Betracht kam, dann, wenn die grundgesetzlich geschützte Glaubensfreiheit der Erziehungsberechtigten die Errichtung einer solchen Schule erforderlich macht. Das schließt zwar nicht aus, dass auch ein Schulträger einen solchen Antrag stellt. Stets muss aber gewährleistet sein, dass die Schule letztlich den Erziehungsberechtigten zuzurechnen ist. Das Gericht war der Ansicht, dass eine im Laufe des Vorverfahrens vorgelegte Unterschriftenliste von 25 Vätern, die die Absichtserklärung enthielt, ihre Kinder in diese Schule zu schicken, dafür nicht ausreichte, zumal in der mündlichen Verhandlung erklärt wurde, dass ein Teil dieser Väter diese Absicht nicht mehr verfolge.