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„Kurzzeit“-Imame bleiben – trotz CDU2017

Letztendlich liegt die Entscheidung über die Frage, ob und welche Imame nach Deutschland kommen dürfen, nicht bei einer CDU-Arbeitsgruppe. Vielmehr ist es der Bedarf an religiöser Betreuung in den Gemeinden und die Muslime, die diese Gemeinden finanziell und ideell tragen, der bestimmt wer dort als Imam eingestellt wird und wer nicht. Die Frage der Sprache in der Gemeinde ist dabei eine Frage von Bedürfnis, Identifikation und Zugehörigkeit – und nicht von politischen Vorgaben. Wer einen interessierten Blick in die Gemeinden und ihre bisherigen Entwicklungen wirft erkennt, dass die aktuellen Entscheidungen diesbezüglich keine Konstante darstellen, sondern immer nur eine Etappe einer noch weiter gehenden Entwicklung. Die Umsetzung eines Verbots von „Kurzzeit“-Imamen wäre am Ende nur über eine Sondergesetzgebung oder zumindest –regelung nur für Muslime machbar, will man nicht auch die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften bei immer weiter voranschreitendem Priesterschwund in Mitleidenschaft ziehen. Dies bedeutet, dass die „Kurzzeit“-Imame auch weiterhin bleiben werden – trotz der CDU2017-Forderungen.
Die muslimischen Gemeinschaften und die Muslime in Deutschland mussten hier bisher weder die staatliche Lenkung ihres religiösen Lebens über ministerielle Konsistorien, noch einen erbittert geführten Kulturkampf erleben. Ob sie für ihre Integration tatsächlich diese eher an das 19. Jahrhundert der deutschen Religionspolitik erinnernden Forderungen der Arbeitsgruppe CDU2017 durchleben müssen, das mag nicht nur unter Muslimen umstritten sein.