Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass das Berliner “Neutralitätsgesetz” im Falle der Nicht-Einstellung einer Muslima mit Kopftuch verfassungskonform auszulegen ist. Das Verbot des Tragens eines sog. islamischen Kopftuchs könne nur im Fall einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität gelten. Eine solche konkrete Gefahr für diese Schutzgüter konnte das beklagte Land Berlin nicht […]
Schlagwort: Diskriminierung
Zweifellos macht solch eine gesellschaftliche Grundhaltung Antidiskriminierungsarbeit zu einer unangenehmen Sache für Akteure in diesem Bereich. Insbesondere zivilgesellschaftliche Organisationen haben Schwierigkeiten, sich Gehör für ihre Arbeit zu verschaffen und auch die notwendige öffentliche Aufmerksamkeit gegen Diskriminierung zu mobilisieren.
Stimmen die Ad-hoc-Meldungen aus Niedersachsen, dann sollen die verdachtsunabhängigen Kontrollen vor Moscheen endlich eingestellt werden. Der niedersächsische Ministerpräsident Wulff soll nun Innenminister Schünemann gebeten haben, von den wiederkehrenden Kontrollen abzusehen, solange es keinen konkreten Verdacht gegen einen der Moscheebesucher gebe.
Einen schwierigen Stand haben dabei Gruppen, die sich nicht gerade einer allgemeinen gesellschaftlichen Sympathie sicher sein können. So beschränkt sich in der breiten Bevölkerung bei dem Thema der Benachteiligung aufgrund der Religion oder Weltanschauung das Blickfeld auf den Bereich Religion, und dort auf den Islam.
Im Deutschen Ärzteblatt wird in der August 2008 Ausgabe Ärzten empfohlen, keine religiös begründete Beschneidung bei muslimischen und jüdischen Jungen durchzuführen. „Wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht, sollte der Eingriff vom Arzt abgelehnt werden“, schreiben die Autoren Dietz/Stehr/Putzke.