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Islam Politik

Rechtlich zweifelhaft, politisch 10 Jahre in der Vergangenheit

Rechtlich als auch sachlich weitgehend falsch. Zu diesem Ergebnis führt die Lektüre des Positionspapiers, das die beiden Grünen-Abgeordneten Volker Beck und Cem Özdemir Mitte November zu islamischen Verbänden und Religionsgemeinschaften vorgelegt haben. In dem Papier kommen die beiden Autoren zu dem Ergebnis, dass es sich bei den vier muslimischen Gemeinschaften DITIB, Islamrat, VIKZ und ZMD nicht um Religionsgemeinschaften handelt. An der Begründung dieser These scheitert die – wohl als persönliche zu verstehende – Stellungnahme der Abgeordneten.

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Religionsgemeinschaft

Zukunftsperspektive II – Moscheegemeinde, Gemeindemitglied, Bundesebene und die Finanzen

Im vorletzten Teil des Beitrages wurde die Möglichkeit der Bildung von gemeinsamen Landesreligionsgemeinschaften auf der Länderebene aufgeworfen. In dem fünften und letzten Teil des Essays sollen nun Fragen nach der Rolle der Moscheegemeinde, der Gemeindemitglieder, der Bundesebene und natürlich nach der Frage der Finanzierung aufgegriffen werden.

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Religionsgemeinschaft

Möglichkeit und Notwendigkeit der Zusammenarbeit von muslimischen Gemeinschaften

Die unterschiedlichen muslimischen Gemeinschaften stehen hinsichtlich der rechtlichen und gesellschaftlichen Partizipation des Islams in Deutschland vor ähnlichen Herausforderungen. Aufgrund des unterschiedlichen Grades der Institutionalisierung und Professionalisierung wurden sie bis Ende der 90er Jahre mit diesen Fragen jedoch zu unterschiedlichen Zeiten konfrontiert. Die Fokussierung auf muslimische Gemeinschaften in der Religionspolitik spätestens seit Mitte der 2000er Jahre und die zusätzliche Aufnahme der Integrations- und Sicherheitspolitik in diese Debatte hat zu einem Nivellierungs-, oder zumindest einem beschleunigtem Weiterentwicklungsdruck geführt. Statt der bisher eher gemächlichen und im Wege des Trial-and-Error stattfindenden Entwicklung im eigenen Tempo, mussten die Gemeinschaften nun zusätzlich einer öffentlichen Erwartung gerecht werden.

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Religionsgemeinschaft

Der Status Quo der muslimischen Gemeinschaften

Die bestehenden muslimischen Gemeinschaften sind bisher noch als eingetragene Vereine organisiert. Gemeinschaften wie die DITIB, die IGMG, der VIKZ, die ATIB, die IGDB oder die IGD sind jedoch nach dem eigenen Verständnis aber auch aus ihrem Wirken heraus als Religionsgemeinschaften anzusehen.

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Religionsgemeinschaft

Moscheegemeinden in Deutschland und ihre historische Entwicklung

Es war nicht unbedingt die islamische Theologie, sondern viel mehr die Arbeitsmigration nach Deutschland, die den wesentlichsten Einfluss auf die Form der muslimischen Institutionalisierung in Deutschland gehabt hat. Es gibt zwar vereinzelte muslimische Initiativen und Einrichtungen, die man als unabhängig von der Arbeitsmigration entstanden ansehen kann, nominell fallen diese jedoch für die Darstellung hier nicht besonders in Gewicht, dies soll jedoch nicht als Aussage hinsichtlich ihrer Bedeutung und Relevanz innerhalb der muslimischen Community verstanden werden.

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Bildung&Erziehung Islam Religonsunterricht

Islamischer Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen mit dem KRM

Am 22. Februar 2011 haben das Schulministerium Nordrhein-Westfalen und die im Koordinationsrat der Muslime in Deutschland organisierten muslimischen Gemeinschaften Islamrat, Ditib, VIKZ und ZMD eine gemeinsame Erklärung über den Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht in NRW unterzeichnet. Diese Erklärung soll hier dokumentiert werde

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Islam Religionsgemeinschaft

Geschäftsordnung des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) in Deutschland hat sich am 28. März 2007 in Köln unter der Beteiligung der DITIB, des Islamrats, der VIKZ und des ZMD konstituiert. Der KRM hat sich bisher nur eine interne Geschäftsordnung gegeben, die hiermit dokumentiert werden soll.

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Islam Religionsgemeinschaft

Geschäftsordnung des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) in Deutschland hat sich am 28. März 2007 in Köln unter der Beteiligung der DITIB, des Islamrats, der VIKZ und des ZMD konstituiert. Der KRM hat sich bisher nur eine interne Geschäftsordnung gegeben, die hiermit dokumentiert werden soll.