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Katholisch Kirchenverträge

Reichskonkordat – Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich

Am 20. Juli 1933 schlossen der Heilige Stuhl und das Deutsche Reich einen Staatskirchenvertrag, Reichskonkordat genannt, der das Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und der römisch-katholischen Kirche regelte. Das Reichskonkordat wird auch heute für die Bundesrepublik als gültig betrachtet, wobei die Länder nach dem Konkordatsurteil des BVerfG gegenüber dem vertraglich gebundenem Bund nicht zur Einhaltung des Konkordats verpflichtet sind.