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Entscheidungen Judentum

Urteil: Religionsangabe auf Anmeldeschein führt nicht in allen Fällen zur Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft

Die Angabe zur Religionszugehörigkeit im Anmeldeschein kann nur dann als Beleg für die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft herangezogen werden, wenn diese Religionsgemeinschaft eindeutig bezeichnet ist.