Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass das Berliner “Neutralitätsgesetz” im Falle der Nicht-Einstellung einer Muslima mit Kopftuch verfassungskonform auszulegen ist. Das Verbot des Tragens eines sog. islamischen Kopftuchs könne nur im Fall einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität gelten. Eine solche konkrete Gefahr für diese Schutzgüter konnte das beklagte Land Berlin nicht […]