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Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz sind abgeschlossen – Von “historischer Veränderung” weit entfernt

Nach monatelangem Streiten und Debattieren im Vermittlungsausschuss sind die Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz endlich zu einem Abschluss gekommen. Doch von der “historischen Veränderung in der Gesetzgebung” die der Bundesinnenminister Otto Schily ankündigte, ist nicht mehr viel übrig geblieben. Das neue Regelwerk reiht sich artig in die Tradition der alten Ausländergesetze ein, die eher den Zuzug verhindern wollen, als das sie eine Basis zur Integration bieten. Eine Anerkenntnis, dass dieses Land “Zuwanderung hat und auch weiter haben wird” ist das neue Gesetz sicher nicht. Schon die Aufgabenzuteilung an das neue Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist dabei exemplarisch für die Kontinuität, ja sogar den Rückschritt in der Ausländerpolitik. “Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr” wird als eines ihrer Hauptaufgaben angeführt, ein Punkt der schon zu Kohlschen Zeiten groß geschrieben wurde. Von Aufnahmebereitschaft ist bei solch einer Zielsetzung nicht viel zu spüren.

Aber nicht nur die Aufgabenstellung des neuen Bundesamtes ist ein Rückschritt. Die in Gesetzesworte gegossene Fassung werden wir zwar erst nach dem endgültigen Abschluss des Verfahrens im Vermittlungsausschuss in den Händen halten. Aber schon die bisher bekannt gewordenen Einzelheiten lassen daran zweifeln, ob denn das neue Regelwerk den Ansprüchen gerecht werden kann.

Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, die Sorgen und Ängste der schon im Lande lebenden Migranten zu hören und gegebenenfalls sogar in Rechtssetzungsverfahren zu berücksichtigen – erst recht dann, wenn geplante Gesetze gerade diese Leute betreffen werden. Wenn diese Berücksichtigung fehlt, dann ist es falsch, von einem “Einstieg zur Integrationspolitik” zu reden. Ohne diese Einbeziehung, ohne dieses Mindestmaß an Rücksichtnahme ist das Zuwanderungsgesetz nicht der langerwartete Schlüssel zur Integrationspolitik, sondern nur ein weiteres Glied in der alten Tradition der früheren Ausländergesetze, deren höchstes Ziel gerade nicht die Integration, sondern die “Rückführung” war.

Es ist schon grotesk, dass schon die Einführung von Integrationskursen – die in der Praxis wohl nie mehr werden, als beschleunigte Sprachkurse – schon als Integrationskonzept gepriesen werden. So viel Integrationsarbeit haben bisher aber schon die Volksschulen betrieben. Wo ist denn hier das Bahnbrechende, die Innovation?

Für ein wirkliches Integrationskonzept muss man sich zu mehr durchringen, als zu einer teilweisen Kostenübernahme. Es muss sich an der grundlegenden Einstellung etwas ändern, an der Sichtweise, so wie es sich zu Anfang dieser Zuwanderungsodyssee langsam anfing herauszukristallisieren – in der Zwischenzeit aber leider von der ganzen Sicherheitsdiskussion Tod geredet wurde. Erst wenn die hier lebenden Migranten, von unserem obersten Innenminister “Bestandsausländer” genannt, mehr sind, als ein Sicherheitsproblem, kann überhaupt an ein Integrationskonzept gedacht werden. Früher nicht.

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