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Diskriminierung Islam im Alltag

Deutsches Ärzteblatt: Verbot der Beschneidung bei Juden und Muslimen!?

Im Deutschen Ärzteblatt wird in der August 2008 Ausgabe Ärzten empfohlen, keine religiös begründete Beschneidung bei muslimischen und jüdischen Jungen durchzuführen. „Wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht, sollte der Eingriff vom Arzt abgelehnt werden“, schreiben die Autoren Dietz/Stehr/Putzke.

Im Deutschen Ärzteblatt wird in der August 2008 Ausgabe Ärzten empfohlen, keine religiös begründete Beschneidung bei muslimischen und jüdischen Jungen  durchzuführen. „Wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht, sollte der Eingriff vom Arzt abgelehnt werden“, schreiben die Autoren Dietz/Stehr/Putzke.

„Wir finden keinen Arzt mehr, der eine Beschneidung unseres Sohnes durchführen will.“ Diese Beschwerde wurde letzte Woche an die Antidiskriminierungsstelle der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs gerichtet.  Immer mehr Eltern aus dem Raum Kassel klagen darüber, dass Ärzte grundsätzlich nicht mehr bereit sind, die Beschneidung bei ihren Söhnen vorzunehmen.Es ist ein aktueller Artikel im Deutschen Ärzteblatt, der den Anstoss gegeben hat, damit Ärzte vor dieser Maßnahme zurückschrecken lässt. Dabei gab es bisher kaum Probleme, die diese Ablehnung begründen würde.

Mit Sorge beobachtet die Antidiskriminierungsstelle der IGMG seit einigen Monaten auftretende Publikationen mancher Autoren zum Thema Beschneidung von Jungen. Darin sprechen sich die Autoren dafür aus, dass Ärzte den elterlichen Willen zur Beschneidung ihres Sohnes aus religiösen Gründen bei Juden und Muslimen ablehnen sollen. Bisher beschränkten sich diese Artikel auf die Darlegung einer von kaum einem Juristen beachteten Meinung. Dies änderte sich jedoch mit dem Beitrag von Maximilian Stehr, Holm Putzke und Hans-Georg Dietz in der August 2008-Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts.

Die Autoren des Beitrags empfehlen Ärzten, die Beschneidung von muslimischen und jüdischen männlichen Kindern strikt abzulehnen und diese nicht mehr zu beschneiden. Mit keinem Wort erwähnen sie jedoch, dass die von ihnen vertretene Meinung eine exotische Mindermeinung ist. Stattdessen schrecken sie mit ihrem Beitrag bewusst praktizierende Ärzte davon ab, Beschneidungen aus religiösen Gründen bei muslimischen und jüdischen Jungen durchzuführen.

Um diese massiv diskriminierende und die Religionsfreiheit der Betroffenen stark einschränkende Maßnahme zu begründen, betätigen sich die Autoren sogar als Koran- und Bibel-Exegeten. Dabei schreiben sie Juden und Muslimen vor, wie sie ihre Religion zu verstehen haben: „Während es im Islam keinen allseits verbindlichen Zeitpunkt für die Beschneidung gibt, orientiert das Judentum sich an den Worten der Bibel, worin der achte Tag nach der Geburt erwähnt wird. Es werden aber auch Ausnahmen zugelassen, etwa bei Krankheit oder körperlicher Schwäche. In derartigen Fällen wird man nicht ein Gläubiger zweiter Klasse, weshalb nichts dagegen spricht, solche Ausnahmen zu erweitern und die Beschneidung zu verschieben…“. Das Urteil der Autoren ist klar: „Es gibt also keine zwingenden Argumente, womit sich eine religiöse Beschneidung Minderjähriger begründen lässt.“ (Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen: Strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung; Maximilian Stehr, Holm Putzke und Hans-Georg Dietz in Deutsches Ärzteblatt, Jg. 1051 Heft 34-35, 25. August 2008, S. 1780).

Noch expliziter äußert sich Professor Günter Jerouschek dazu: „Im Geltungsbereich des Grundgesetzes aber wiegen die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit schwerer als das Recht der Eltern, ihre Kinder zu verletzen, um der Religion, und sei es auch nur vermeintlich, Genüge zu tun. Den Eltern einen solchen Aufschub zuzumuten, scheint mir umso erträglicher zu sein, als es im muslimischen Bereich keine religiös verbindlichen Altersvorgaben für die Vornahme der Beschneidung gibt, mithin eine Erwachsenenbeschneidung ohne weiteres korankonform ist, und die Juden nicht aus ihrer Religion herausfallen, wenn sie nicht als Säuglinge beschnitten worden sind.“ (Beschneidung und das deutsche Recht – Historische, medizinische, psychologische und juristische Aspekte; Professor Dr. Günter Jerouschek; NStZ 2008, Heft 6, S. 319)

Stehr, Putzke und Dietz weisen in ihrem Beitrag im Ärzteblatt zwar darauf hin, dass Eltern das Recht haben, „das Leben und die Entwicklung des der Personensorge unterstellten Kindes mehr oder weniger frei von jeglicher Bevormundung zu gestalten, erst recht, wenn es um religiöse Belange geht“. Dieses Recht soll aber bei der religiös bedingten Beschneidung von ärztlicher Seite abgelehnt werden. Der Beschneidung bei Jungen sollen demnach medizinische Kreise schon länger kritisch gegenüber stehen, führen Stehr, Putzke und Dietz an, verweisen jedoch als Beleg wiederum nur auf eigene Beiträge. Dies dürfte sicherlich daran liegen, dass man der Beschneidung bei Jungen in medizinischen Kreisen gerade nicht kritisch gegenüber steht, diese Praxis sogar von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird.

Weiterhin stellen die Autoren die Frage, ob eine ihrer Ansicht nach „medizinisch nicht notwendige Zirkumzision [Beschneidung bei Jungen] als strafbare  Körperverletzung im Sinne des § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) einzustufen“ ist, verschweigen jedoch, dass diese Frage bei jedem medizinischen Eingriff gestellt werden kann, ja sogar muss. Grundsätzlich bleibt der medizinische Eingriff nur bei Vorliegen einer rechtfertigenden Einwilligung in die Maßnahme straffrei. Ein spezifisches Verbot der Beschneidung, wie es der Beitrag versucht zu suggerieren, gibt es nicht.

Tatsächlich vertreten die Autoren nur eine extreme Mindermeinung. Denn die religiöse Beschneidung von Jungen wird oftmals schon als tatbestandlos, dh. Als eine Straftat gar nicht begründend oder zumindest durch die Einwilligung der Eltern als ausreichend gerechtfertigt angesehen. Ob die Autoren in der juristischen oder medizinischen Debatte diese Mindermeinung verteidigen, mag ihnen überlassen sein. Fatal ist jedoch, dass diese wage Theorie, die zumal neben der herrschenden Meinung in der Literatur auch der bisherigen Entscheidungspraxis der Gerichte widerspricht, in einem Ärzteblatt als einzig annehmbare präsentiert wird.

Die kampagnenartige Thematisierung deckt sich in der Argumentation mit zahlreichen anderen vermeintlichen Problemen der Gegenwart. Wieder geht es um die religiöse Komponente im Leben der Muslime, die als „kindeswohlgefährdend“ angesehen wird. Dabei legen die Autoren eine immense Rücksichtslosigkeit an den Tag, wenn es um das Verständnis von religiösen Bedürfnissen und den Stellenwert im Leben des Menschen angeht. Deutlich wird dies besonders bei den vermeintlichen Lösungsansätzen, die sie vorschlagen: Wenn man es schon nicht ganz lassen kann, solle man doch warten, bis die Kinder 16 oder 18 Jahre alt sind, wie es Dr. Holm Putzke in einem anderen Beitrag anführt (Juristische Positionen zur religiösen Beschneidung, Dr. Holm Putzke in NJW 2008, Heft 22, S. 1570). Damit wäre die bei Juden nach biblischem Gebot am 8. Tag vorgeschriebene und bei Muslimen in Kleinkinderalter durchgeführte Beschneidung nach Ansicht der Autoren nicht mehr durchführbar.

Würden „nicht einwilligungsfähige Jungen zirkumzidiert, [sei] darin eine rechtswidrige Körperverletzung i.S. des § 223 StGB zu sehen, selbst wenn die Inhaber der Personensorge zuvor in den operativen Eingriff eingewilligt“ (aaO.), ist das Fazit, das Dr. Putzke zieht. Letztendlich konstruieren Dr. Putzke, Prof. Jerouschek und andere eine vermeintliche Rechtsunsicherheit bezüglich der Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen, um schließlich die ihren religiösen Geboten nachkommenden Eltern zu kriminalisieren. Ein rein wissenschaftliches Anliegen kann man dahinter kaum vermuten. Links zum Beitrag:

Antisemitismus auf Abruf: Das Deutsche Ärzteblatt und die jüdischen Mediziner 1918-1933

Nationalsozialismus: Ursprünge, Anfänge, Aufstieg und Fall (Uni-Taschenbücher M): Ursprünge, Anfänge, Aufstieg und Fall

Rassismus

11 Antworten auf „Deutsches Ärzteblatt: Verbot der Beschneidung bei Juden und Muslimen!?“

Jetzt musst du mich aber mal schlauer machen, Abdulgani. Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, dass religiöse Beschneidungen NICHT von Angehörigen einer anderen Religion durchgeführt werden dürfen.

@Gilbert,

diese Voraussetzung gibt es für die muslimische (oder abrahamitische, wie es häufig unter Muslimen genannt wird) Beschneidung nicht. Es muss nur gewährleistet sein, dass die Beschneidung ‘lege artis’, d.h. heute auch von einem dazu ausgebildeten Mediziner durchgeführt wird. Anders sieht es im Judentum aus, dort muss es ein Mohel sein, der die Beschneidung durchführt.

Ich finde den Begriff “Diskriminierung” hier unangebracht und auch taktisch unklug. Es handelt sich bei dem Ganzen ja auch nicht um ein Verbot (das könnten die Verfasser des Artikels gar nicht aussprechen), sondern um ein medizinisch-rechtliches Gutachten, das nicht bindend ist. Im Grunde kann weiterhin jeder Arzt machen, was er will. Und was die rechtlichen Spitzfindigkeiten angeht, bin ich sicher, dass ein findiger Anwalt einen Vertragstext ausknobelt, der den Arzt von irgendwelchen späten Ansprüchen freistellt (letzteres solltet ihr mal prüfen lassen).

Auf Juden trifft der Begriff “Diskriminierung” grundsätzlich nicht zu, da der Operateur je selbst Jude sein muss. Wenn ein jüdischer Arzt die Beschneidung verweigert, ist das aber eher eine Sache, die die Juden unter sich ausmachen müssen und wo wir uns raushalten sollten.

Gleiches trifft auch zu, wenn ein islamischer Arzt die Beschneidung verweigert. Auch hier ist es ja keine Diskriminierung, sondern ihr müsst mit dem Arzt ausmachen, was zu seinen religiösen Pflichten gehört und was nicht.

Bleiben noch die Ärzte, die keiner der beiden Religionen angehören. Wenn die Beschneidung medizinisch nicht notwendig ist, stellt sich die Frage, ob man einem Arzt zumuten kann, aktiv an einer religiösen Handlung einer Religion teilzunehmen, der er nicht angehört. Schließlich käme es ja im Islam einem Abfall gleich, würde ein Muslim sich aktiv an einer religiösen Handlung einer anderen Religion beteiligen, wenn ich nicht ganz daneben liege. Man muss dem einzelnen Arzt hier wohl die persönliche Entscheidung überlassen, ob er das letztendlich will oder nicht, ohne gleich von Diskriminierung zu reden, wenn der ablehnt.

Womit wir gleich beim letzten Punkt sind: sofern mangels anderer Möglichkeiten nur ein nichtmuslimischer Arzt kurzfristig zur Verfügung steht, ist es aus meiner Sicht unklug, hier gleich mit der dicken Keule “Diskriminierung” ins Haus zu fallen. Es wird sicher einige geben, die zwar “nein” sagen, aber “ich weiß nicht so recht” meinen und mit entsprechendem guten Zureden doch noch einwilligen. Wenn hier gleich mit einer Beleidigung operiert wird, fällt bei den meisten Leuten gewissermaßen die Klappe und es funktioniert gar nichts mehr. Im Interesse der Sache würde ich doch deutliche Mäßigung in der Sprache empfehlen, was sicher zu besseren Ergebnissen führt.

Sehr geehrter Herr Karahan,
ich freue mich, dass Sie in Ihrem Beitrag zu meinem Aufsatz im Deutschen Ärzteblatt das Thema der Beschneidung aufgreifen. Einige Missverständnisse möchte ich bereinigen, weil sie einer sachlichen Diskussion im Wege stehen.
Zum einen schreiben Sie mehrfach, dass es eine “exotische Mindermeinung” sei, die wir vertreten. Das ist nicht richtig. Zum einen wird im angelsächsischen Raum die ethische Vertretbarkeit der religiösen Beschneidung schon lange Zeit bezweifelt. Zum andern kann man nicht von Mindermeinung sprechen, wenn es genau genommen bislang niemanden gibt, der eine andere, ähnlich gut begründete Meinung geäußert hat. Denn vor meinem Aufsatz, den ich Anfang des Jahres in einer juristischen Festschrift veröffentlicht habe (in den Literaturhinweisen des Aufsatzes im Deutschen Ärzteblatt wird darauf hingewiesen), hat sich niemand in Deutschland umfassend mit der Thematik beschäftigt. Im Übrigen trifft es auch nicht zu, dass meine Sicht der “Entscheidungspraxis der Gerichte” widerspricht. Ein deutsches Gericht hat sich zu der Frage bislang überhaupt nicht geäußert. Es gibt allenfalls Entscheidungen, worin die Problematik am Rande gestreift wird – diese Bemerkungen sind weder einheitlich noch haben sie bindende Wirkung. Nicht zuletzt deshalb stellen wir unsere Meinung keineswegs als “einzig annehmbare” hin. Wir raten lediglich zur Vorsicht, was sich eindeutig aus dem Satz ergibt: “Solange die Rechtslage gerichtlich nicht geklärt ist, sollte der Arzt die Vornahme einer medizinisch nicht indizierten Zirkumzision ablehnen.” Es ist geradezu eine Obliegenheit des Deutschen Ärzteblattes (als Publikationsorgan der Bundesärztekammer), die Ärzte vor berufsrechtlichen Gefahren zu warnen. Dass die Gefahren der Strafbarkeit und des Schadenersatzes real sind, zeigt schon ein Blick über die Grenzen. In den USA gibt es inzwischen Klagen von beschnittenen Personen gegen ihre Eltern, weil diese an jenen eine Beschneidung vornehmen ließen.
Sodann weisen Sie auf die Empfehlung der WHO hin, verschweigen aber, dass wir uns mit dieser Empfehlung kritisch auseinandersetzen und zu dem – kaum bestreitbaren – Ergebnis kommen, dass die Empfehlung für Deutschland keine Geltung haben kann. In diesem Zusammenhang sagen Sie auch, dass die Beschneidung in medizinischen Kreisen nicht kritisch gesehen werde. Auch das stimmt nicht. Ich habe seit Erscheinen der Aufsätze sicherlich nicht weniger als 100 Zuschriften bekommen: die Rückmeldungen von Ärzten enthalten zu über 95 Prozent Zustimmung.
Es findet sich ein weiterer Punkt in Ihrem Beitrag, der Widerspruch erzeugen muss. Sie sagen: “Weiterhin stellen die Autoren die Frage, ob eine ihrer Ansicht nach ‘medizinisch nicht notwendige Zirkumzision als strafbare Körperverletzung im Sinne des § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) einzustufen’ ist, verschweigen jedoch, dass diese Frage bei jedem medizinischen Eingriff gestellt werden kann, ja sogar muss.” Was Sie schreiben ist nicht richtig. Auf der ersten Seite unseres Aufsatzes weisen wir ausdrücklich auf den medizinischen Heileingriff hin. Und gerade hier liegt doch der Unterschied: Ein medizinischer Heileingriff ist ein medizinischer Heileingriff – eine religiöse Beschneidung ist lediglich ein medizinischer Eingriff. Der eine ist medizinisch indiziert, die andere ist es nicht. Deshalb sind auch die Anforderungen an eine Rechtfertigung nicht identisch. In diesem Zusammenhang schreiben Sie des Weiteren: “Ein spezifisches Verbot der Beschneidung, wie es der Beitrag versucht zu suggerieren, gibt es nicht.” Doch, gibt es: nämlich das Verbot, eine andere Person ohne wirksame Einwilligung körperlich zu verletzen, normiert in § 223 StGB!
Unterm Strich bleibt unverständlich, warum unsere Sicht “massiv diskriminierend” sein soll. Bedauerlicherweise passiert mit Meinungen, die Kritik an religiösen Gebräuchen äußern, mehr oder weniger immer das gleiche: sie werden als diskriminierend hingestellt, den Autoren wird Rücksichtslosigkeit vorgeworfen und – bei Wissenschaftlern – meist zugleich der ominöse Vorwurf erhoben, dass da wohl kaum ein wissenschaftliches Anliegen dahinter stecken kann (Welches Anliegen vermuten Sie denn bei mir, darf ich fragen?). Insoweit gibt es keinen Unterschied zwischen Muslimen, Juden oder Christen. Eine solche Reaktion ist freilich alles andere als konstruktiv. Vielleicht wäre es ja mal klug, über die vorgetragenen Argumente nachzudenken. Doch darauf lassen Sie sich erst gar nicht ein. In Ihrem Beitrag findet sich keine einzige Stelle, wo Sie eines unserer Argumente aufgreifen und sich damit ernsthaft auseinandersetzen. Stattdessen behaupten Sie Dinge, die schlicht nicht stimmen, und erheben zudem den Vorwurf der Diskriminierung, weil man damit ja immer ein paar Claqueure um sich versammeln kann, die empört reagieren – meist ohne überhaupt zu wissen, worum es geht.
Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass es möglich sein muss, auch über religiöse Themen eine Diskussion zu führen, die den Ansprüchen einer offenen, demokratischen Gesellschaft gerecht wird. Es kann einfach nicht richtig sein, immer gleich “Diskriminierung” zu rufen, im Namen der Religion Fahnen zu verbrennen, Lebensmittel aus bestimmten Ländern zu boykottieren, Botschaften zu stürmen oder schlicht eingeschnappt zu sein.
Mit besten Grüßen
Ihr
Holm Putzke

[…] der Unverfrorenheit unserer muslimischen Freunde findet sich ->hier oder ausführlicher ->hier. Es geht darum, dass Muslime zunehmend Probleme haben, die religiöse Beschneidung ihrer Söhne […]

@.Kian: ein Kind ungefragt in eine Religion zu pressen ist nun mal leider Fakt, und zwar in allen Religionen. Dass Christen durch gesetzliche Regelung ab 14 Jahren (Religionsmündigkeit) die Möglichkeit haben, die Religion zu wechseln oder überhaupt aus einer Glaubensgemeinschaft auszutreten, ist die absolute Ausnahme (und war auch früher nicht bzw. nur sehr schwer möglich). Das hat einmal praktische Gründe, weil das Kind ja innerhalb einer Gemeinschaft aufwachsen soll, deren Werte halt durch die Religion bestimmt werden oder früher halt zumindest bestimmt wurden, zum anderen kann man etwas böswillig auch unterstellen, dass die religiösen Führer natürlich bei Kindern ganz andere Möglichkeiten der Beeinflussung haben als bei Erwachsenen.

Das zweite Problem ist, eine religiöse Gemeinschaft zu verlassen oder zu wechseln. Was bei Christen so einfach aussieht, war (und möglicherweise ist) bei Juden extrem schwer, da damit nicht nur die religiösen, sondern sämtliche gesellschaftlichen Bindungen per Ächtung gekappt werden (auch mit ein Grund, weshalb die jüdische Religion trotz 2.000 Jahren Diaspora nicht ausgestorben ist). Die Aussage des Koran zu Abtrünnigen ist eindeutig: wer abtrünnig wird, hat sein Leben verwirkt. Ich möchte hier keinem unterstellen, dass er sofort mit einem Messer losrennt, wenn ihm ein solcher Fall bekannt wird, aber das ist gelebtes Gesetz in einer ganzen Reihe islamischer Länder und auch hier nicht unbedngt ungefährlich.

Also ich weiß nicht, ich denke, Diskriminierung ist wirklich deutlich zu hoch gestochen. Sooo schlimm finde ich den Vorschlag auch nicht, dass die Jungen eben erst später beschnitten werden, wenn sie sich aus freien Stücken dafür entscheiden können. Schließlich weiß ein kleines Kind oder ein Baby noch gar nicht, ob es wirklich diese Religion annehmen will. Sicherlich wird die Familie hier einiges tun, um die eigene Religion durchzusetzen, das Kind aber vor dessen eigener geistiger Reife mit der Beschneidung quasi in die Religion zu pressen, fände ich persönlich jetzt auch nicht korrekt.

@ Gilbert – und genau das ist aber traurig. Ich stamme selbst aus einer christlichen Familie, ich wurde aber weder getauft, noch hat man mich als Kind sonstwie zu irgend etwas gezwungen, sondern vielmehr von vornherein gesagt, ich solle mich selbst entscheiden was ich möchte und woran ich glaube.

Mir ist klar, dass das nicht bei jeder Religion so geht, nur finde ich persönlich diese Bevormundung der Kinder und diese Ächtung alles andere als gut. Ich denke, man ist gefestigter im Glauben, wenn man diesen selbst wählen darf und sich auch frei entscheiden darf, einen anderen Glauben anzunehmen. Aber bis diese Einsicht bei allen Religionen gegeben sein wird, vergehen sicherlich noch einige Jahre, wenn nicht Jahrhunderte. Ich finde es aber dennoch nicht richtig, so die Kinder zu zwängen und zu pressen.

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