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Religionsgemeinschaft

Keine Verhandlungen mit islamischen Verbänden in Rheinland-Pfalz

Der Rheinland-Pfälzische Wisssenschaftsminister Prof. Dr. Konrad Wolf hat heute die Zusatzgutachten zu den islamischen Verbänden im Land veröffentlicht.  Diese stellen fest, dass die Verbände  Religionsgemeinschaften darstellen, jedoch erhebliche strukturelle  Herausforderungen bestehen. Wolf kündigte daher an, die Verhandlungen vorerst nicht wiederaufzunehmen, sondern Zielvereinbarungen mit den Verbänden zu verhandeln, um die notwendigen Entwicklungen in Gang zu setzen.

Die Landesregierung hatte die Zusatzgutachten in Auftrag gegeben, um den Einfluss staatlicher Stellen auf die Verbände in Rheinland-Pfalz zu klären. Die Anfertigung übernahmen der Religionswissenschaftler Prof. Dr. Christoph Bochinger von der Universität Bayreuth und der Kölner Staatskirchenrechtler Prof. Dr. Stefan Muckel. Die vorgelegten Zusatzgutachten bestätigen die Kernaussagen der in die 2014/2015 angefertigten Erstgutachten, dass alle vier Verbände Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes. Jedoch sehen die Gutachter die Eignung des DITIB-Landesverbands und der Schura Rheinland-Pfalz als problematisch an, Partner für den Islamischen Religionsunterricht zu fungieren.

So wird die mögliche Einflussnahme Dritter als kritisch eingestuft. Die strukturell-institutionelle Verflechtung zwischen DITIB-Landesverband, DITIB-Bundesverband und Diyanet würde eine politische Einflussnahme jederzeit ermöglichen. In der Schura Rheinland-Pfalz besteht bei sechs Gemeinden eine satzungsmäßige Abhängigkeit von einem Bundesverband, der kein Teil der Schura ist. Aufgrund von Aktivitäten einzelner Mitglieder liegen dem rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz zu drei Gemeinden der Schura Anhaltspunkte für den Verdacht extremistischer Bestrebungen vor.

Die Landesregierung plant in den nächsten Wochen eine Zielvereinbarung mit den vier islamischen Verbänden zu verhandeln. Zwölf  Monate nach Unterzeichnung soll Bilanz gezogen werden, ob die gemeinsam vereinbarten Ziele erreicht wurden. Darauf aufbauend entscheidet die Landesregierung über das weitere Verfahren mit den islamischen Verbänden.

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