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Innenausschuss berät über eine Verschärfung des Ausländer- und Staatsangehörigkeitsgesetzes

Bundesregierung will vermehrt Sanktionen einführen – Geht es nach der Bundesregierung sollen bald Daten von Migranten aus Visumsanträgen an den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst, das Zollkriminalamt und an den Verfassungsschutz übermittelt werden. Das Gesetzespaket wird von der Bundesregierung hauptsächlich zur Umsetzung von EU-Richtlinien eingeführt. Gleichzeitig will man jedoch auch die aus sicherheitspolitischen Gründen vermeintlich notwendigen Vorschläge der Innenministerkonferenz vom November 2006 umsetzen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zu “Zwecken der Identitätssicherung und -feststellung mit Hilfe elektronischer Gesichtsbilderkennung” Lichtbilder von Migranten im allgemeinen Datensatz des Ausländerzentralregisters gespeichert werden. Weiterhin soll der Zugriff von Polizei und Justiz auf diesen Datenbestand erleichtert werden. Obersten Landesbehörden, „die ausländerrechtliche Entscheidungen“ treffen müssen, soll außerdem der Onlinezugriff ermöglicht werden. Die Bundesregierung erhofft sich von dem Entwurf, dass „in der Endstufe etwa 30 Millionen Lichtbilder im allgemeinen Datenbestand des Ausländerzentralregisters verwaltet werden”. Über zwei Millionen Euro will man sich den Ausbau im Zentralregister kosten lassen.

Der Entwurf beschränkt sich jedoch nicht nur auf Regelungen zum Zentralregister. Weiterhin soll der Nachzug von Ehegatten beschränkt werden. Für den Ehegattennachzug ist die Einführung eines Mindestalters von 18 Jahren zur Verhinderung von Zwangsverheiratungen geplant. Außerdem soll sich der Ehegatte „zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen“ können. Neben der Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen werden auch Sanktionen bei Fernbleiben von diesen eingeführt. In diesem Fall sollen Sozialleistungen gekürzt werden und auch die Verlängerung des weiteren Aufenthalts könne abgelehnt werden.

Auch die Voraussetzungen für die Einbürgerungen sollen mit dem Entwurf ausgeweitet werden. Die Forderung nach „ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache“ wird voraussichtlich genauso in das Staatsangehörigkeitsgesetz Einzug halten wie auch der Einbürgerungstest. Die Diskussionen des vergangenen Jahres werden die zukünftigen Einbürgerungswilligen somit nicht folgenlos bleiben. Sie sollen nun „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachweisen, vorbereiten sollen darauf nicht-verpflichtende Einbürgerungskurse.

Von Bürgerrechtlern erntete der Entwurf schon im Vorfeld Kritik. „Die Tendenz zur flächendeckenden Speicherung von personenbezogenen Daten einer Vielzahl von völlig unverdächtigen Personen ist datenschutzrechtlich bedenklich”, kritisiert Ruth Weinzierl vom Institut für Menschenrechte in der „tageszeitung“. Sie warnte vor unberechtigten und unkontrollierbaren Folgemaßnahmen und der Gefahr der diskriminierenden Verwendung der Daten.

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