Im vorletzten Teil des Beitrages wurde die Möglichkeit der Bildung von gemeinsamen Landesreligionsgemeinschaften auf der Länderebene aufgeworfen. In dem fünften und letzten Teil des Essays sollen nun Fragen nach der Rolle der Moscheegemeinde, der Gemeindemitglieder, der Bundesebene und natürlich nach der Frage der Finanzierung aufgegriffen werden.
