Der Beitrag “Der KRM, der Religionsunterricht und die Krise” sorgte insbesondere in der bosnischestämmigen Community für zahlreiche Diskussionen. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, diesen Beitrag auch in einer bosnischen Übersetzung zur Verfügung zu stellen. Od najave proširenja Koordinacijskog vijeća muslimana (KRM) isprepliću se događaji u Sjevernoj Rajni Vestfaliji. Posljednjih godina ništa se nije […]
Schlagwort: KRM
Dies ist keine abgesprochene Handlung mit dem IGBD NRW und dem KRM. Es gab hierzu weder offizielle Gespräche, noch gab es vereinbarte Abmachungen, Versprechungen oder Unterschriften bezüglich dieser Zusammenarbeit. Seitens des KRM gab es Versuche zu einem Gespräch mit uns zu kommen, wozu es aber nicht gekommen ist.
Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) plant eine Erweiterung, dies wurde in einer überraschenden Pressemitteilung heute bekannt gegeben. Neben den bisher tragenden vier Verbänden DITIB, Islamrat, VIKZ und ZMD sollen nun auch marokkanische, bosnische und albanische Gemeinden Mitglied des Gremiums werden. Damit würde sich das Gremium seit seiner Gründung vor über 12 Jahren strukturell erstmals maßgeblich verändern.

Im vorletzten Teil des Beitrages wurde die Möglichkeit der Bildung von gemeinsamen Landesreligionsgemeinschaften auf der Länderebene aufgeworfen. In dem fünften und letzten Teil des Essays sollen nun Fragen nach der Rolle der Moscheegemeinde, der Gemeindemitglieder, der Bundesebene und natürlich nach der Frage der Finanzierung aufgegriffen werden.

Die unterschiedlichen muslimischen Gemeinschaften stehen hinsichtlich der rechtlichen und gesellschaftlichen Partizipation des Islams in Deutschland vor ähnlichen Herausforderungen. Aufgrund des unterschiedlichen Grades der Institutionalisierung und Professionalisierung wurden sie bis Ende der 90er Jahre mit diesen Fragen jedoch zu unterschiedlichen Zeiten konfrontiert. Die Fokussierung auf muslimische Gemeinschaften in der Religionspolitik spätestens seit Mitte der 2000er Jahre und die zusätzliche Aufnahme der Integrations- und Sicherheitspolitik in diese Debatte hat zu einem Nivellierungs-, oder zumindest einem beschleunigtem Weiterentwicklungsdruck geführt. Statt der bisher eher gemächlichen und im Wege des Trial-and-Error stattfindenden Entwicklung im eigenen Tempo, mussten die Gemeinschaften nun zusätzlich einer öffentlichen Erwartung gerecht werden.

Die bestehenden muslimischen Gemeinschaften sind bisher noch als eingetragene Vereine organisiert. Gemeinschaften wie die DITIB, die IGMG, der VIKZ, die ATIB, die IGDB oder die IGD sind jedoch nach dem eigenen Verständnis aber auch aus ihrem Wirken heraus als Religionsgemeinschaften anzusehen.

Es war nicht unbedingt die islamische Theologie, sondern viel mehr die Arbeitsmigration nach Deutschland, die den wesentlichsten Einfluss auf die Form der muslimischen Institutionalisierung in Deutschland gehabt hat. Es gibt zwar vereinzelte muslimische Initiativen und Einrichtungen, die man als unabhängig von der Arbeitsmigration entstanden ansehen kann, nominell fallen diese jedoch für die Darstellung hier nicht besonders in Gewicht, dies soll jedoch nicht als Aussage hinsichtlich ihrer Bedeutung und Relevanz innerhalb der muslimischen Community verstanden werden.
Am 22. Februar 2011 haben das Schulministerium Nordrhein-Westfalen und die im Koordinationsrat der Muslime in Deutschland organisierten muslimischen Gemeinschaften Islamrat, Ditib, VIKZ und ZMD eine gemeinsame Erklärung über den Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht in NRW unterzeichnet. Diese Erklärung soll hier dokumentiert werde
Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) in Deutschland hat sich am 28. März 2007 in Köln unter der Beteiligung der DITIB, des Islamrats, der VIKZ und des ZMD konstituiert. Der KRM hat sich bisher nur eine interne Geschäftsordnung gegeben, die hiermit dokumentiert werden soll.
Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) in Deutschland hat sich am 28. März 2007 in Köln unter der Beteiligung der DITIB, des Islamrats, der VIKZ und des ZMD konstituiert. Der KRM hat sich bisher nur eine interne Geschäftsordnung gegeben, die hiermit dokumentiert werden soll.