Anbei finden Sie den Loccumer Vertrag, den ersten umfassenden Vertrag zwischen dem Staat und einer Religionsgemeinschaft nach dem 2. Weltkrieg. Der Vertrag wurde am 19. März 1955 (Nds. GVBl. Sb. I S. 369) verabschiedet und stellte ein Vorbild für zahlreiche spätere Staatskirchenverträge dar.