Anbei finden Sie den Loccumer Vertrag, den ersten umfassenden Vertrag zwischen dem Staat und einer Religionsgemeinschaft nach dem 2. Weltkrieg. Der Vertrag wurde am 19. März 1955 (Nds. GVBl. Sb. I S. 369) verabschiedet und stellte ein Vorbild für zahlreiche spätere Staatskirchenverträge dar.
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Stellungnahme des Koordinationsrates der Muslime (KRM) zur Handreichung „Klarheit und gute Nachbarschaft“ der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Die aktuelle Handreichung „Klarheit und gute Nachbarschaft. Christen und Muslime in Deutschland“ der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD ist die erste Publikation zu der Thematik, die vom amtierenden Ratsvorsitzenden der EKD, Bischof Wolfgang Huber verantwortet wird. Dabei […]
Die christlichen Kirchen in Frankreich sprachen sich diese Woche gegen ein Kopftuch-Verbot aus. Auch hatten sich davor schon die jüdischen Gemeinden gegen ein Verbot gestellt. Eine Unterstützung solcher Art, konnten die Muslime in Deutschland von den hiesigen christlichen und jüdischen Vertretern nicht erfahren. Oder wie sollten Muslime Äußerungen des EKD-Ratspräsidenten Huber deuten, der an der […]