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Islamischer Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen mit dem KRM

Am 22. Februar 2011 haben das Schulministerium Nordrhein-Westfalen und die im Koordinationsrat der Muslime in Deutschland organisierten muslimischen Gemeinschaften Islamrat, Ditib, VIKZ und ZMD eine gemeinsame Erklärung über den Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht in NRW unterzeichnet. Diese Erklärung soll hier dokumentiert werde

Am 22. Februar 2011 haben das Schulministerium Nordrhein-Westfalen und die im Koordinationsrat der Muslime in Deutschland organisierten muslimischen Gemeinschaften Islamrat, Ditib, VIKZ und ZMD eine gemeinsame Erklärung über den Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht in NRW unterzeichnet. Diese Erklärung soll hier dokumentiert werden:

Gemeinsame Erklärung des Koordinationsrats der Muslime (KRM) und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen über den Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht

Schulministerin Sylvia Löhrmann und der Koordinationsrat der Muslime (KRM) haben seit dem 9. November 2010 in drei Gesprächen die Möglichkeiten für einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht im Sinne von § 31 SchulG in Nordrhein-Westfalen ausgelotet. Das Land hat Interesse an einer Institutionalisierung der Ansprechpartner für den Religionsunterricht, damit die Glaubensüberzeugungen der Muslime in die Vorarbeiten für den ReJigionsunterricht eingebracht werden können.

Die Mitglieder des KRM verstehen sich bereits als Religionsgemeinschaften. Das Land begrüßt die Bemühungen und die Entwicklung auf Seiten des KRM, die in den Rechtsstatus der Religionsgemeinschaft münden sollen.

Die Unterzeichnenden verabreden die Einberufung eines Beirats, dessen Mitglieder unter Beachtung des Homogenitätsprinzips im Einvernehmen mit dem KRM benannt werden. Der Beirat formuliert die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land. Alle Beiratsmitglieder sind muslimischen Glaubens.

Der KRM nimmt es – unter Aufrechterhaltung seiner anderslautenden verfassungsrechtlichen Position – zur Kenntniss, dass der nordrhein-westfälische Landtag erwägt, fraktionsübergreifend ein Schulrechtsänderungsgesetz zu beschließen, das den islamischen Religionsunterricht rechtlich ermöglicht und auch für die rechtliche Absicherung des Beiratsmodells sorgt.

Um den Bedenken der Mitglieder des KRM zu begegnen, die Beiratslösung könne auf Dauer angelegt sein, wird ausdrücklich bekräftigt, dass es sich um eine zu befristende Übergangslösung handeln soll.

Außerdem streben die Unterzeichnenden die Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierungl des Landtages und der organisierten Muslime an, in der religionsverfassungsrechtliche Fragen, also auch Statusfragen, besprochen werden.

Die Unterzeichnenden begrüßen die Einigung, weil mit dem Beirat ein institutionalisierter Ansprechpartner auf Seiten der Muslime eingerichtet werden kann. Die Vertreterinnen und Vertreter der Muslime und die Schulministerin bezeichnen es als Erfolg, dass nun in absehbarer Zeit für 320.000 muslimische Schülerinnen und Schüler Religionsunterricht vorbereitet werden kann. Damit kann die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit auch für die muslimischen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.

Unterschrift der Schulministerin Sylvia Löhrmann

Unterschrift der Vertreter von Islamrat, Ditib, VIKZ, ZMD

2 Antworten auf „Islamischer Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen mit dem KRM“

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