Die Alhambra Gesellschaft begrüßt grundsätzlich die Einführung eines Übergangsgesetzes zur Aufrechterhaltung und Weiteretablierung des islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen.
Schlagwort: NRW
Das Bundesverfassungsgericht hat über eine Bremer Situation geurteilt, die Auswirkungen werden wohl aber auch Nordrhein-Westfalen erfassen. Die zweite Zeugen-Jehovas-Entscheidung des BVerfG wirft auch Fragen zum neuen Körperschaftsstatusgesetz in NRW auf.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat beschlossen, dass über zwei Verfassungsbeschwerden zum sog. Kopftuch-Verbot in nordrhein-westfälischen Schulen wegen Besorgnis der Befangenheit ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof zu entscheiden ist.
Am 22. Februar 2011 haben das Schulministerium Nordrhein-Westfalen und die im Koordinationsrat der Muslime in Deutschland organisierten muslimischen Gemeinschaften Islamrat, Ditib, VIKZ und ZMD eine gemeinsame Erklärung über den Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht in NRW unterzeichnet. Diese Erklärung soll hier dokumentiert werde
In einer Kleinen Anfrage im Düsseldorfer Landtag haben die Abgeordneten Gunhild Böth, Bärbel Beuermann und Ali Atalan nach dem Stand des alevitischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen gefragt. Die Antwort der Landesregierung dokumentieren wir hier.