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Katholisch Kirchenverträge

Reichskonkordat – Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich

Am 20. Juli 1933 schlossen der Heilige Stuhl und das Deutsche Reich einen Staatskirchenvertrag, Reichskonkordat genannt, der das Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und der römisch-katholischen Kirche regelte. Das Reichskonkordat wird auch heute für die Bundesrepublik als gültig betrachtet, wobei die Länder nach dem Konkordatsurteil des BVerfG gegenüber dem vertraglich gebundenem Bund nicht zur Einhaltung des Konkordats verpflichtet sind.

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Dialog

Neuer Kurs im Vatikan oder doch nur eine mediale Finte?

In den letzten Tagen wurde kaum eine religionsbezogene Meldung von der Presse so einstimmig wiedergegeben wie die neueste Instruktion des Vatikans “Erga migrantes caritas Christi” (Die Liebe Christi zu den Migranten). So reicht die Palette der angeschlagenen Titel von “Abgrenzung vom Morgenland” (Merkur), über “Vatikan warnt vor Ehe mit Muslimen” (taz), bis hin zu “Vatikan […]