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Gesetz zum Vertrag mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen vom 24. Juni 1994

Anbei finden Sie den Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen im Volltext. Das Gesetz wurde am 26. Mai 1994 im Sächsischen Landtag beschlossen.