Das Grundgesetz erlaubt die Errichtung theologischer Fakultäten an staatlichen Hochschulen im Rahmen von Recht und Pflicht des Staates, Bildung und Wissenschaft an den staatlichen Universitäten zu organisieren. Dabei muss der Staat das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft berücksichtigen, deren Theologie Gegenstand des Unterrichts ist.
Schlagwort: Evangelisch
Anbei finden Sie den Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen im Volltext. Das Gesetz wurde am 26. Mai 1994 im Sächsischen Landtag beschlossen.
Stellungnahme des Koordinationsrates der Muslime (KRM) zur Handreichung „Klarheit und gute Nachbarschaft“ der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Die aktuelle Handreichung „Klarheit und gute Nachbarschaft. Christen und Muslime in Deutschland“ der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD ist die erste Publikation zu der Thematik, die vom amtierenden Ratsvorsitzenden der EKD, Bischof Wolfgang Huber verantwortet wird. Dabei […]