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Christentum Gesellschaft

Religion ja, aber bitte nur in inkulturalisierten Dosen

Wenn sich die Skepsis in vielen Fällen eher gegen all das Religiöse richtet, das öffentlich sichtbar und nicht Teil der allgemeinen Folklore ist, dann wird der Aufklärungsdiskurs zu nichts anderem als zu neuem Frust führen. Denn noch vor der Aufklärung über den Islam bedarf es in solch einem Fall einer offenen Diskussion über die Rolle von Religion, Religionsfreiheit und das Aushalten von Differenz in der Gesellschaft.

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Bildung&Erziehung Christentum

Muslimischer Schüler darf nicht auf staatliche katholische Bekenntnisschule

Das Verwaltungsgericht Minden entscheidet in einem aktuellen Urteil (Az. 8 L 538/13) zugunsten einer Paderborner Bekenntnisschule, die Aufnahme eines muslimischen Schülers abzulehnen. Die Eltern wollten den Jungen nicht am katholischen Religionsunterricht an der der staatlichen Bekenntnisschule teilnehmen lassen. Dies machte die Schule jedoch zur Voraussetzung für die Aufnahme an der öffentlichen Schule.
Das Urteil wird hier dokumentiert

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Christentum Kirche Kirchenverträge

Gesetz zum Vertrag mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen vom 24. Juni 1994

Anbei finden Sie den Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen im Volltext. Das Gesetz wurde am 26. Mai 1994 im Sächsischen Landtag beschlossen.

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AGG Christentum Kirche

Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zugesprochen

Das Arbeitsgericht Hamburg hat in einer Entscheidung vom 4. Dezember 2007 (Aktenzeichen 20 Ca 105/07) die Arbeitgeberin zur Zahlung einer Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) in Höhe von 3 Monatsverdiensten verurteilt, weil sie die Bewerberin im Einstellungsverfahren wegen ihrer Religion benachteiligt habe. Der beklagte Arbeitgeber ist der für Hamburg zuständige Landesverband […]

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Bildung&Erziehung Christentum

Bundesgerichtshof: Sorgerechtsentzug bei Verletzung

Der u. a. für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hatte sich in zwei Fällen mit der Frage zu befassen, welche sorgerechtlichen Konsequenzen sich für Eltern ergeben, die ihre Kinder aus Glaubensgründen der allgemeinen Schulpflicht entziehen.

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Bildung&Erziehung Christentum

VG Stuttgart: Keine Befreiung von der Schulpflicht aus christlichen Gründen

Die klagenden Eltern stellten 2004 den Antrag, ihre am 02.08.1995 geborene Tochter von der Schulpflicht zu befreien; zugleich sollte der bisher erfolgte Hausunterricht für die Tochter gestattet werden. Die Eltern beriefen sich auf ihre Grundrechte auf Glaubensfreiheit und auf religiöse Erziehung der Kinder. Diese religiöse Erziehung sei in öffentlichen Schulen nicht gewährleistet. In der öffentlichen Schule werde lediglich die Liebe zu den Menschen – nicht zu Gott -, statt Unterordnung unter die Obrigkeit unter dem Etikett des mündigen Bürgers die ständige Rebellion und das unablässige Hinterfragen von Autorität gelehrt. Statt Schamhaftigkeit erfolge Sexualerziehung schon ab der 2. Klasse, statt Keuschheit erfolge eine verfrühte sexuelle Aufklärung und werde das Recht eines jeden Jugendlichen auf sexuelle Betätigung vermittelt. Statt vor Zauberei zu warnen, würden Hexengeschichten empfohlen und esoterische Praktiken wie Mandala-Malen geübt. Statt der biblischen Schöpfungsgeschichte werde die Evolutionstheorie, nicht als Theorie sondern als wissenschaftlich bewiesen, gelehrt. Die Schulaufsichtsbehörden lehnten den Antrag unter Hinweis auf den ebenfalls im Grundgesetz festgelegten Lehr- und Erziehungsauftrag des Staates ab.