Der Vertrag zwischen der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche (in Folgendem „Kirchen“ genannt) vom 15./22./30. Juli 1971 über die Errichtung der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe wird geändert und erhält folgende Fassung
Schlagwort: Kirchenvertrag
Anbei finden Sie den Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen im Volltext. Das Gesetz wurde am 26. Mai 1994 im Sächsischen Landtag beschlossen.