Mit Urteil vom 11. September 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 6 C 25.12) den Antrag eines muslimischen Mädchens vom koedukativen Schwimmunterricht abgelehnt. Das Urteil im Vorverfahren am Verwaltungsgerichtshof Hessen wird hier dokumentiert.
Schlagwort: Schwimmunterricht
Muslimische Schülerinnen können regelmäßig keine Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht verlangen, wenn ihnen die Möglichkeit offensteht, hierbei einen sogenannten Burkini zu tragen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.