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VGH Hessen: Keine Befreiung vom koedukativem Schwimmunterricht für muslimisches Mädchen

Mit Urteil vom 11. September 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 6 C 25.12) den Antrag eines muslimischen Mädchens vom koedukativen Schwimmunterricht abgelehnt. Das Urteil im Vorverfahren am Verwaltungsgerichtshof Hessen wird hier dokumentiert.

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Kein Anspruch einer muslimischen Schülerin auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht

Muslimische Schülerinnen können regelmäßig keine Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht verlangen, wenn ihnen die Möglichkeit offensteht, hierbei einen sogenannten Burkini zu tragen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.