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Bildung&Erziehung Entscheidungen Islam

Kein Anspruch einer muslimischen Schülerin auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht

Muslimische Schülerinnen können regelmäßig keine Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht verlangen, wenn ihnen die Möglichkeit offensteht, hierbei einen sogenannten Burkini zu tragen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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Bildung&Erziehung Christentum

Muslimischer Schüler darf nicht auf staatliche katholische Bekenntnisschule

Das Verwaltungsgericht Minden entscheidet in einem aktuellen Urteil (Az. 8 L 538/13) zugunsten einer Paderborner Bekenntnisschule, die Aufnahme eines muslimischen Schülers abzulehnen. Die Eltern wollten den Jungen nicht am katholischen Religionsunterricht an der der staatlichen Bekenntnisschule teilnehmen lassen. Dies machte die Schule jedoch zur Voraussetzung für die Aufnahme an der öffentlichen Schule.
Das Urteil wird hier dokumentiert

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Integration Islam im Alltag

Erwartungen an den Islamischen Religionsunterricht in den Schulen

Zwanzig Jahre sind nun vergangen und auch heute ist die Einrichtung eines verfassungskonformen Religionsunterrichts nicht gesichert. In zahlreichen Bundesländern gibt es Modellversuche unter unterschiedlichen Namen, mit unterschiedlichen Beteiligungen. Gemeinsam ist ihnen allen, lässt man den Islamischen Religionsunterricht in Berlin außen vor, dass sich keine muslimischen Religionsgemeinschaften an ihnen wirklich beteiligen oder beteiligen können.

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Entscheidungen Weltanschauung

Urteil: Kein Anspruch auf Einführung von Weltanschauungsunterricht an öffentlichen Schulen

Der Kläger ist eine Weltanschauungsgemeinschaft, die Humanismus und Humanität auf weltlicher Grundlage fördert. Nach seiner Überzeugung besteht ein moderner praktischer Humanismus im Kern darin, dass Menschen ein selbstbestimmtes und verantwortliches Leben führen und einfordern, ohne sich dabei religiösen Glaubensvorstellungen zu unterwerfen.

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Entscheidungen

Kein Anspruch auf Einführung von Weltanschauungsunterricht an öffentlichen Schulen

Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat die Klage des Humanistischen Verbandes Nordrhein-Westfalen, Körperschaft des Öffentlichen Rechts in Dortmund, gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung auf Einführung von Weltanschauungsunterricht als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen abgelehnt.