Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28.11.2012 (BVerwG 6 C 8.12) zur Bahá’í-Gemeinde in Deutschland dargelegt, dass der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht mit der Begründung abgelehnt werden kann, ihre Zahl der Mitglieder liege unter der Schwelle von einer Promille der Landesbevölkerung.
Schlagwort: Urteil
Mit Urteil vom 11. September 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 6 C 25.12) den Antrag eines muslimischen Mädchens vom koedukativen Schwimmunterricht abgelehnt. Das Urteil im Vorverfahren am Verwaltungsgerichtshof Hessen wird hier dokumentiert.
Der Kläger ist eine Weltanschauungsgemeinschaft, die Humanismus und Humanität auf weltlicher Grundlage fördert. Nach seiner Überzeugung besteht ein moderner praktischer Humanismus im Kern darin, dass Menschen ein selbstbestimmtes und verantwortliches Leben führen und einfordern, ohne sich dabei religiösen Glaubensvorstellungen zu unterwerfen.