Das Grundgesetz erlaubt die Errichtung theologischer Fakultäten an staatlichen Hochschulen im Rahmen von Recht und Pflicht des Staates, Bildung und Wissenschaft an den staatlichen Universitäten zu organisieren. Dabei muss der Staat das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft berücksichtigen, deren Theologie Gegenstand des Unterrichts ist.
Schlagwort: Universität
“Mohammed-Leugner fürchtet um sein Leben”, “Kalisch passt dem Rat der Muslime nicht”, “Muslime beenden Zusammenarbeit mit Kalisch” und “Wer droht bekommt recht”; das waren nur einige der Titel, die im letzten Jahr Ende September im Fall Kalisch die Beiträge schmückten.