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Entscheidungen Evangelisch Religionsgemeinschaft

BVerfG: Hochschullehrer an theologischen Fakultäten und das Selbstbestimmungsrecht von Religionsgemeinschaften

Das Grundgesetz erlaubt die Errichtung theologischer Fakultäten an staatlichen Hochschulen im Rahmen von Recht und Pflicht des Staates, Bildung und Wissenschaft an den staatlichen Universitäten zu organisieren. Dabei muss der Staat das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft berücksichtigen, deren Theologie Gegenstand des Unterrichts ist.