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„Kopftuch-Verfahren“ werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof entschieden

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat beschlossen, dass über zwei Verfassungsbeschwerden zum sog. Kopftuch-Verbot in nordrhein-westfälischen Schulen wegen Besorgnis der Befangenheit ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof zu entscheiden ist.