Das Bundesverfassungsgericht hat über eine Bremer Situation geurteilt, die Auswirkungen werden wohl aber auch Nordrhein-Westfalen erfassen. Die zweite Zeugen-Jehovas-Entscheidung des BVerfG wirft auch Fragen zum neuen Körperschaftsstatusgesetz in NRW auf.
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat beschlossen, dass über zwei Verfassungsbeschwerden zum sog. Kopftuch-Verbot in nordrhein-westfälischen Schulen wegen Besorgnis der Befangenheit ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof zu entscheiden ist.
Die Eintragung „muslimisch“ beim Vater und auf Wunsch der Eltern gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 5 Halbsatz 2 PStG auch bei dem Kind lehnte der Standesbeamte ab, weil es sich beim Islam nicht um eine Religionsgemeinschaft mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts handele.