Im Januar 2011 haben DITIB-Landesverband Hessen e.V. und Ahmadiyya Muslim Jamaat in der Bundesrepublik Deutschland e.V. beim Hessischen Kultusministerium auf der Grundlage des Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes Anträge auf Einrichtung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in den staatlichen Schulen Hessens gestellt mit dem Ziel, als Kooperationspartner des Landes an der Erteilung eines solchen Religionsunterrichts […]
Kategorie: Religionsgemeinschaft
Wer den Islam nicht ins bestehende Religionsrecht integriere, stelle das System als Ganzes aufs Spiel und komme bei dringenden politischen Problemen wie der Einführung islamischen Religionsunterrichts an Schulen und islamischer Theologie an Hochschulen nicht weiter.
Wer den Islam nicht ins bestehende Religionsrecht integriere, stelle das System als Ganzes aufs Spiel und komme bei dringenden politischen Problemen wie der Einführung islamischen Religionsunterrichts an Schulen und islamischer Theologie an Hochschulen nicht weiter.
Die Beschwerdeführer leben in sogenannten glaubensverschiedenen Ehen, die sich durch den Umstand auszeichnen, dass lediglich einer der beiden Ehepartner einer steuerberechtigten Kirche angehört. Sie wenden sich gegen Entscheidungen der Fachgerichte, durch die ihre Heranziehung zur Kirchensteuer bzw. ihre Heranziehung zum besonderen Kirchgeld als einer Erscheinungsform der Kirchensteuer bestätigt worden ist.
Die Beschwerdeführer leben in sogenannten glaubensverschiedenen Ehen, die sich durch den Umstand auszeichnen, dass lediglich einer der beiden Ehepartner einer steuerberechtigten Kirche angehört. Sie wenden sich gegen Entscheidungen der Fachgerichte, durch die ihre Heranziehung zur Kirchensteuer bzw. ihre Heranziehung zum besonderen Kirchgeld als einer Erscheinungsform der Kirchensteuer bestätigt worden ist.
Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) in Deutschland hat sich am 28. März 2007 in Köln unter der Beteiligung der DITIB, des Islamrats, der VIKZ und des ZMD konstituiert. Der KRM hat sich bisher nur eine interne Geschäftsordnung gegeben, die hiermit dokumentiert werden soll.
Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) in Deutschland hat sich am 28. März 2007 in Köln unter der Beteiligung der DITIB, des Islamrats, der VIKZ und des ZMD konstituiert. Der KRM hat sich bisher nur eine interne Geschäftsordnung gegeben, die hiermit dokumentiert werden soll.
Wer aus einer Kirche austritt, die nach staatlichem Recht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hat und deswegen u.a. zur Erhebung von Kirchensteuer berechtigt ist, kann seine Austrittserklärung nicht auf den staatlichen Rechtskreis beschränken.
Wer aus einer Kirche austritt, die nach staatlichem Recht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hat und deswegen u.a. zur Erhebung von Kirchensteuer berechtigt ist, kann seine Austrittserklärung nicht auf den staatlichen Rechtskreis beschränken.