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Religionsgemeinschaft

Zukunftsperspektiven für die muslimische Verbandslandschaft in Deutschland

Es ist noch weitgehend ungeklärt, in welche Richtung sich die Institutionalisierung der muslimischen Verbandslandschaft weiter entwickeln wird. Zwei Optionen scheinen dabei nahe liegend zu sein: die getrennte Erlangung des Körperschaftsstatusses durch mehrere Gemeinschaften oder die Etablierung gemeinsamer Religionsgemeinschaften auf der Landesebene, die wiederum die Körperschaftsfunktion erfüllen sollen.
In den letzten Jahren hat es bereits mehrere Anläufe zur Bildung gemeinsamer Landesreligionsgemeinschaften gegeben. Bisher konnten sich solche Strukturen jedoch nur in wenigen Bundesländern in Ansätzen etablieren. Nicht alle größeren Gemeinschaften konnten eingebunden werden. Angesichts der derzeit wieder stärker wirkenden Fliehkräfte innerhalb des KRMs erscheint kurzfristig die Etablierung von jeweils eigenen Körperschaften die wahrscheinlichere Entwicklung zu sein. Damit würde es zwar innerhalb der Körperschaften klare Strukturen und klare Zuordnungen geben. Dieser vermeintlich einfachere Weg wartet jedoch mit spezifisch eigenen Problemen auf und verstärkt die bestehenden Probleme, die auf die fehlenden Kooperationsmöglichkeiten zurückgehen.

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Religionsgemeinschaft

Möglichkeit und Notwendigkeit der Zusammenarbeit von muslimischen Gemeinschaften

Die unterschiedlichen muslimischen Gemeinschaften stehen hinsichtlich der rechtlichen und gesellschaftlichen Partizipation des Islams in Deutschland vor ähnlichen Herausforderungen. Aufgrund des unterschiedlichen Grades der Institutionalisierung und Professionalisierung wurden sie bis Ende der 90er Jahre mit diesen Fragen jedoch zu unterschiedlichen Zeiten konfrontiert. Die Fokussierung auf muslimische Gemeinschaften in der Religionspolitik spätestens seit Mitte der 2000er Jahre und die zusätzliche Aufnahme der Integrations- und Sicherheitspolitik in diese Debatte hat zu einem Nivellierungs-, oder zumindest einem beschleunigtem Weiterentwicklungsdruck geführt. Statt der bisher eher gemächlichen und im Wege des Trial-and-Error stattfindenden Entwicklung im eigenen Tempo, mussten die Gemeinschaften nun zusätzlich einer öffentlichen Erwartung gerecht werden.

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Religionsgemeinschaft

Der Status Quo der muslimischen Gemeinschaften

Die bestehenden muslimischen Gemeinschaften sind bisher noch als eingetragene Vereine organisiert. Gemeinschaften wie die DITIB, die IGMG, der VIKZ, die ATIB, die IGDB oder die IGD sind jedoch nach dem eigenen Verständnis aber auch aus ihrem Wirken heraus als Religionsgemeinschaften anzusehen.

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Religionsgemeinschaft

Moscheegemeinden in Deutschland und ihre historische Entwicklung

Es war nicht unbedingt die islamische Theologie, sondern viel mehr die Arbeitsmigration nach Deutschland, die den wesentlichsten Einfluss auf die Form der muslimischen Institutionalisierung in Deutschland gehabt hat. Es gibt zwar vereinzelte muslimische Initiativen und Einrichtungen, die man als unabhängig von der Arbeitsmigration entstanden ansehen kann, nominell fallen diese jedoch für die Darstellung hier nicht besonders in Gewicht, dies soll jedoch nicht als Aussage hinsichtlich ihrer Bedeutung und Relevanz innerhalb der muslimischen Community verstanden werden.

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Religionsgemeinschaft

Essay zur Geschichte, dem Status Quo und der weiteren Zukunft der muslimischen Gemeinschaften

Ab morgen, dem 26. Februar 2015, soll auf religion-recht.de bis Ende März jeden Donnerstag abschnittsweise ein Essay zur Geschichte, dem Status Quo und der weiteren Entwicklung der muslimischen Gemeinschaften in Deutschland erscheinen. Vielen nicht-muslimischen aber auch muslimischen Akteuren sind die Entwicklung und der aktuelle Stand der muslimischen Institutionalisierung in Deutschland wenig bekannt. Die Namen mancher Organisationen kennt man zwar mehr oder weniger, doch selbst vielen Muslimen ist nicht bewusst, wie diese Institutionen entstanden sind.

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Entscheidungen Körperschaft Religionsgemeinschaft

BVerwG: Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Bahá’í-Gemeinde in Deutschland

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28.11.2012 (BVerwG 6 C 8.12) zur Bahá’í-Gemeinde in Deutschland dargelegt, dass der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht mit der Begründung abgelehnt werden kann, ihre Zahl der Mitglieder liege unter der Schwelle von einer Promille der Landesbevölkerung.

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Entscheidungen Islam Religionsgemeinschaft

BVerfG: Eintragung des Islams als Religionszugehörigkeit in das Geburtenregister

Die Eintragung „muslimisch“ beim Vater und auf Wunsch der Eltern gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 5 Halbsatz 2 PStG auch bei dem Kind lehnte der Standesbeamte ab, weil es sich beim Islam nicht um eine Religionsgemeinschaft mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts handele.

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Entscheidungen Körperschaft Religionsgemeinschaft

Hindu-Tempelverein in Hamm ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen

Das Land Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, den Trägerverein des Hindu-Tempels in Hamm-Uentrop als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg mit einem jetzt bekannt gegebenen Urteil vom 7. Juni 2013 entschieden.

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Entscheidungen Evangelisch Religionsgemeinschaft

BVerfG: Hochschullehrer an theologischen Fakultäten und das Selbstbestimmungsrecht von Religionsgemeinschaften

Das Grundgesetz erlaubt die Errichtung theologischer Fakultäten an staatlichen Hochschulen im Rahmen von Recht und Pflicht des Staates, Bildung und Wissenschaft an den staatlichen Universitäten zu organisieren. Dabei muss der Staat das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft berücksichtigen, deren Theologie Gegenstand des Unterrichts ist.

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Körperschaft Religionsgemeinschaft

Dialogforum Islam in Österreich und IGGiÖ – Stellungnahme und Kritik

Für den institutionalisierten Dialog bedurfte es in Österreich demnach nicht erst der Gründung eines Dialogforums. In Unterschied zum direkten Dialog werden in einem solchen Gremium die anstehenden Fragen, statt sie direkt mit dem vorhandenen Ansprechpartner zu klären, abstrahiert und in einen staatlicherseits unverbindlichen Rahmen getragen. Mit diesem Schritt wird der bestehende Dialog des Staates mit den Muslimen in Österreich um Jahrzehnte zurückgeworfen – nämlich vor die Gründung der IGGiÖ.