Es ist noch weitgehend ungeklärt, in welche Richtung sich die Institutionalisierung der muslimischen Verbandslandschaft weiter entwickeln wird. Zwei Optionen scheinen dabei nahe liegend zu sein: die getrennte Erlangung des Körperschaftsstatusses durch mehrere Gemeinschaften oder die Etablierung gemeinsamer Religionsgemeinschaften auf der Landesebene, die wiederum die Körperschaftsfunktion erfüllen sollen.
In den letzten Jahren hat es bereits mehrere Anläufe zur Bildung gemeinsamer Landesreligionsgemeinschaften gegeben. Bisher konnten sich solche Strukturen jedoch nur in wenigen Bundesländern in Ansätzen etablieren. Nicht alle größeren Gemeinschaften konnten eingebunden werden. Angesichts der derzeit wieder stärker wirkenden Fliehkräfte innerhalb des KRMs erscheint kurzfristig die Etablierung von jeweils eigenen Körperschaften die wahrscheinlichere Entwicklung zu sein. Damit würde es zwar innerhalb der Körperschaften klare Strukturen und klare Zuordnungen geben. Dieser vermeintlich einfachere Weg wartet jedoch mit spezifisch eigenen Problemen auf und verstärkt die bestehenden Probleme, die auf die fehlenden Kooperationsmöglichkeiten zurückgehen.
