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Urteil: Kein Anspruch auf Einführung von Weltanschauungsunterricht an öffentlichen Schulen

Der Kläger ist eine Weltanschauungsgemeinschaft, die Humanismus und Humanität auf weltlicher Grundlage fördert. Nach seiner Überzeugung besteht ein moderner praktischer Humanismus im Kern darin, dass Menschen ein selbstbestimmtes und verantwortliches Leben führen und einfordern, ohne sich dabei religiösen Glaubensvorstellungen zu unterwerfen.

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Kein Anspruch auf Einführung von Weltanschauungsunterricht an öffentlichen Schulen

Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat die Klage des Humanistischen Verbandes Nordrhein-Westfalen, Körperschaft des Öffentlichen Rechts in Dortmund, gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung auf Einführung von Weltanschauungsunterricht als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen abgelehnt.