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Islam im Alltag

Mit dem Fahrrad ins Paradies

Ob einer spirituellen Krise durch das Versprechen von weltlichen Gütern beigekommen werden kann oder diese dadurch noch weiter verstärkt wird, dies dürfte mindestens denkwürdig sein. Zumal es sich hier um eine Religion handelt, dessen Stifter immer wieder offen darauf hinweist, dass es den Lohn für zentrale Aspekte des Glaubens und des Rituals nicht im Diesseits, sondern nur bei Ihm geben wird.

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Islam im Alltag Religionsgemeinschaft

Wer stehen bleibt, kommt nicht voran – Muslimische Gemeinschaften und Verbände

Aktuell scheitern wir im innerverbandlichen Zusammenhang bereits an dieser Bestandsaufnahme. Die dafür notwendige Evaluation des Bestehenden und die selbstkritische Betrachtung des Geleisteten wird nicht als struktureller Diskurs, sondern als Infragestellung der jeweiligen Autorität oder sogar als Delegitimierung der Institution wahrgenommen. Die Folge sind in der Regel ad-hominem Angriffe gegen die „Kritiker“ in ihrer Abwesenheit und die nach außen gezeigt Nichtbeachtung der Kritik.

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Islam und Recht Körperschaft Religionsgemeinschaft

Innerislamische Pluralität als Herausforderung für muslimische Gemeinschaften

Mit diesem allgemeinen Rahmen ist der Zugang neuer Religionsgemeinschaften in das religionsverfassungsrechtliche System gewährleistet. Es werden keine spezifischen inhaltlichen Kriterien formuliert, sondern nur weitgehend formale. Es ist demnach keine strukturelle „Christianisierung“ erforderlich, um Teil des religionsverfassungsrechtlichen Systems zu werden.

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Islam Politik

Rechtlich zweifelhaft, politisch 10 Jahre in der Vergangenheit

Rechtlich als auch sachlich weitgehend falsch. Zu diesem Ergebnis führt die Lektüre des Positionspapiers, das die beiden Grünen-Abgeordneten Volker Beck und Cem Özdemir Mitte November zu islamischen Verbänden und Religionsgemeinschaften vorgelegt haben. In dem Papier kommen die beiden Autoren zu dem Ergebnis, dass es sich bei den vier muslimischen Gemeinschaften DITIB, Islamrat, VIKZ und ZMD nicht um Religionsgemeinschaften handelt. An der Begründung dieser These scheitert die – wohl als persönliche zu verstehende – Stellungnahme der Abgeordneten.

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Entscheidungen

NRW Gesetz verfassungswidrig? – Entscheidung zu Bremen, Fragezeichen in NRW

Das Bundesverfassungsgericht hat über eine Bremer Situation geurteilt, die Auswirkungen werden wohl aber auch Nordrhein-Westfalen erfassen. Die zweite Zeugen-Jehovas-Entscheidung des BVerfG wirft auch Fragen zum neuen Körperschaftsstatusgesetz in NRW auf.

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Islam im Alltag Politik

„Kurzzeit“-Imame bleiben – trotz CDU2017

Letztendlich liegt die Entscheidung über die Frage, ob und welche Imame nach Deutschland kommen dürfen, nicht bei einer CDU-Arbeitsgruppe. Vielmehr ist es der Bedarf an religiöser Betreuung in den Gemeinden und die Muslime, die diese Gemeinden finanziell und ideell tragen, der bestimmt wer dort als Imam eingestellt wird und wer nicht. Die Frage der Sprache in der Gemeinde ist dabei eine Frage von Bedürfnis, Identifikation und Zugehörigkeit – und nicht von politischen Vorgaben. Wer einen interessierten Blick in die Gemeinden und ihre bisherigen Entwicklungen wirft erkennt, dass die aktuellen Entscheidungen diesbezüglich keine Konstante darstellen, sondern immer nur eine Etappe einer noch weiter gehenden Entwicklung. Die Umsetzung eines Verbots von „Kurzzeit“-Imamen wäre am Ende nur über eine Sondergesetzgebung oder zumindest –regelung nur für Muslime machbar, will man nicht auch die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften bei immer weiter voranschreitendem Priesterschwund in Mitleidenschaft ziehen. Dies bedeutet, dass die „Kurzzeit“-Imame auch weiterhin bleiben werden – trotz der CDU2017-Forderungen.
Die muslimischen Gemeinschaften und die Muslime in Deutschland mussten hier bisher weder die staatliche Lenkung ihres religiösen Lebens über ministerielle Konsistorien, noch einen erbittert geführten Kulturkampf erleben. Ob sie für ihre Integration tatsächlich diese eher an das 19. Jahrhundert der deutschen Religionspolitik erinnernden Forderungen der Arbeitsgruppe CDU2017 durchleben müssen, das mag nicht nur unter Muslimen umstritten sein.

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Islam im Alltag

Zu viel Islam? – Der Islamdiskurs als überladene Ersatzdebatte

Islam und Muslime tauchen im öffentlichen Diskurs um Religion dermaßen häufig auf, dass der Eindruck entsteht, es gebe besonders große Probleme im Zusammenleben mit Muslimen in Deutschland. Dabei haben viele dieser Debatten konkret wenig mit dem Islam zu tun. Vielmehr geht es dabei um Fragen der Rolle von Religion in der Gesellschaft, um Fragen des Umgangs mit Differenz, um die Frage, wie wir die verfassungsrechtliche Vorgabe von gesellschaftlichem Pluralismus konkret zu verstehen haben. Aber statt diese gesamtgesellschaftlichen Fragen zu diskutieren, erscheint es einfacher, auf das als defizitär wahrgenommene des Anderen auszuweichen. Häufig landen wir dann beim Islam.

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Religionsgemeinschaft

Zukunftsperspektive II – Moscheegemeinde, Gemeindemitglied, Bundesebene und die Finanzen

Im vorletzten Teil des Beitrages wurde die Möglichkeit der Bildung von gemeinsamen Landesreligionsgemeinschaften auf der Länderebene aufgeworfen. In dem fünften und letzten Teil des Essays sollen nun Fragen nach der Rolle der Moscheegemeinde, der Gemeindemitglieder, der Bundesebene und natürlich nach der Frage der Finanzierung aufgegriffen werden.

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Religionsgemeinschaft

Zukunftsperspektiven für die muslimische Verbandslandschaft in Deutschland

Es ist noch weitgehend ungeklärt, in welche Richtung sich die Institutionalisierung der muslimischen Verbandslandschaft weiter entwickeln wird. Zwei Optionen scheinen dabei nahe liegend zu sein: die getrennte Erlangung des Körperschaftsstatusses durch mehrere Gemeinschaften oder die Etablierung gemeinsamer Religionsgemeinschaften auf der Landesebene, die wiederum die Körperschaftsfunktion erfüllen sollen.
In den letzten Jahren hat es bereits mehrere Anläufe zur Bildung gemeinsamer Landesreligionsgemeinschaften gegeben. Bisher konnten sich solche Strukturen jedoch nur in wenigen Bundesländern in Ansätzen etablieren. Nicht alle größeren Gemeinschaften konnten eingebunden werden. Angesichts der derzeit wieder stärker wirkenden Fliehkräfte innerhalb des KRMs erscheint kurzfristig die Etablierung von jeweils eigenen Körperschaften die wahrscheinlichere Entwicklung zu sein. Damit würde es zwar innerhalb der Körperschaften klare Strukturen und klare Zuordnungen geben. Dieser vermeintlich einfachere Weg wartet jedoch mit spezifisch eigenen Problemen auf und verstärkt die bestehenden Probleme, die auf die fehlenden Kooperationsmöglichkeiten zurückgehen.

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Religionsgemeinschaft

Möglichkeit und Notwendigkeit der Zusammenarbeit von muslimischen Gemeinschaften

Die unterschiedlichen muslimischen Gemeinschaften stehen hinsichtlich der rechtlichen und gesellschaftlichen Partizipation des Islams in Deutschland vor ähnlichen Herausforderungen. Aufgrund des unterschiedlichen Grades der Institutionalisierung und Professionalisierung wurden sie bis Ende der 90er Jahre mit diesen Fragen jedoch zu unterschiedlichen Zeiten konfrontiert. Die Fokussierung auf muslimische Gemeinschaften in der Religionspolitik spätestens seit Mitte der 2000er Jahre und die zusätzliche Aufnahme der Integrations- und Sicherheitspolitik in diese Debatte hat zu einem Nivellierungs-, oder zumindest einem beschleunigtem Weiterentwicklungsdruck geführt. Statt der bisher eher gemächlichen und im Wege des Trial-and-Error stattfindenden Entwicklung im eigenen Tempo, mussten die Gemeinschaften nun zusätzlich einer öffentlichen Erwartung gerecht werden.