Ignoranz vor der immer größeren Diversität der Community, die ein Betreiben von herkunftssprachlichen Gemeinden selbst bei den herkunfts-nationalistischsten Gemeinden unmöglich werden lässt.
Die Alhambra Gesellschaft begrüßt grundsätzlich die Einführung eines Übergangsgesetzes zur Aufrechterhaltung und Weiteretablierung des islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen.
Mit den im Dezember 2017 der Öffentlichkeit vorgestellten Gutachten wurde der DITIB Landesverband Hessen e.V. aufgefordert, seine Unabhängigkeit unter Beweis zustellen. Weiterhin deutliche Zweifel an der grundsätzlichen Eignung von DITIB Hessen als Kooperationspartner Hessen hält aber an einem Angebot für muslimische Schülerinnen und Schüler fest Daher: Schulversuch für ein neues Unterrichtsangebot ab der 7. Jahrgangsstufe […]
Die etablierten Moscheegemeinden wandeln sich. Daneben gibt es neu entstehende soziale Einrichtungen und Träger, deren Akteure zwar eine religiöse Motivation haben, ohne jedoch Religionsgemeinschaft oder religiöser Verein sein zu wollen. Ein Beitrag von Engin Karahan (erschienen in Herder Korrespondenz 72. Jahrgang (2018), Heft 9, S. 16-18) Die muslimische Verbandslandschaft in Deutschland steht aktuell unfreiwillig vor dem […]
Der Rheinland-Pfälzische Wisssenschaftsminister Prof. Dr. Konrad Wolf hat heute die Zusatzgutachten zu den islamischen Verbänden im Land veröffentlicht. Diese stellen fest, dass die Verbände Religionsgemeinschaften darstellen, jedoch erhebliche strukturelle Herausforderungen bestehen. Wolf kündigte daher an, die Verhandlungen vorerst nicht wiederaufzunehmen, sondern Zielvereinbarungen mit den Verbänden zu verhandeln, um die notwendigen Entwicklungen in Gang zu setzen. Die Landesregierung hatte die Zusatzgutachten […]
Mit dem Fahrrad ins Paradies

Ob einer spirituellen Krise durch das Versprechen von weltlichen Gütern beigekommen werden kann oder diese dadurch noch weiter verstärkt wird, dies dürfte mindestens denkwürdig sein. Zumal es sich hier um eine Religion handelt, dessen Stifter immer wieder offen darauf hinweist, dass es den Lohn für zentrale Aspekte des Glaubens und des Rituals nicht im Diesseits, sondern nur bei Ihm geben wird.
Was bleibt ist die Überzeugung, dass das Projekt von Ateş, Ourghi und Co. zum Scheitern verurteilt ist. Intransparente Geldflüsse, inhaltsleere Parolen, Intoleranz und Menschen mit geringen oder keinen Kenntnissen über den Islam, prägen nach Azizis Darstellung dieses Projekt. Fortschritte, konkrete Ideen, wie Muslime ein integrativerer Teil der Gesellschaft werden könnten, fehlen. Stattdessen werde auf Pauschalisierungen zurückgegriffen.
Aktuell scheitern wir im innerverbandlichen Zusammenhang bereits an dieser Bestandsaufnahme. Die dafür notwendige Evaluation des Bestehenden und die selbstkritische Betrachtung des Geleisteten wird nicht als struktureller Diskurs, sondern als Infragestellung der jeweiligen Autorität oder sogar als Delegitimierung der Institution wahrgenommen. Die Folge sind in der Regel ad-hominem Angriffe gegen die „Kritiker“ in ihrer Abwesenheit und die nach außen gezeigt Nichtbeachtung der Kritik.

Mit diesem allgemeinen Rahmen ist der Zugang neuer Religionsgemeinschaften in das religionsverfassungsrechtliche System gewährleistet. Es werden keine spezifischen inhaltlichen Kriterien formuliert, sondern nur weitgehend formale. Es ist demnach keine strukturelle „Christianisierung“ erforderlich, um Teil des religionsverfassungsrechtlichen Systems zu werden.

Rechtlich als auch sachlich weitgehend falsch. Zu diesem Ergebnis führt die Lektüre des Positionspapiers, das die beiden Grünen-Abgeordneten Volker Beck und Cem Özdemir Mitte November zu islamischen Verbänden und Religionsgemeinschaften vorgelegt haben. In dem Papier kommen die beiden Autoren zu dem Ergebnis, dass es sich bei den vier muslimischen Gemeinschaften DITIB, Islamrat, VIKZ und ZMD nicht um Religionsgemeinschaften handelt. An der Begründung dieser These scheitert die – wohl als persönliche zu verstehende – Stellungnahme der Abgeordneten.